Hallo! Ich beantworte deine Fragen zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV), zum Beispiel zu Einzahlungslimit, Spielerschutz, Sperrsystem oder zur Legalität von Anbietern. Wähle eine Frage oder tippe deine eigene.
Beliebte Fragen
Wie hoch ist das Einzahlungslimit?
Ist Online-Casino in Deutschland legal?
Was ist das Sperrsystem OASIS?
Wie viel darf ich pro Spin einsetzen?
Woran erkenne ich einen legalen Anbieter?
Ab welchem Alter ist Glücksspiel erlaubt?
Wie kann ich mich selbst sperren lassen?
Wo bekomme ich Hilfe bei Spielsucht?
Diese Auskunft dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist
der amtliche Text: Konsolidierte Fassung GlüStV 2021 (PDF) ·
GGL, Gesetzliche Regelungen .
Einzelne Grenzwerte darf die GGL innerhalb des Vertrags anpassen; der jeweils aktuelle Stand steht dann in den
Entscheidungsrichtlinien der GGL .
Wenn dich das Spielen belastet: Hilfe und Beratung .
Häufige Fragen zum Glücksspielstaatsvertrag
Grundlagen
Was ist der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021)?
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) ist der Staatsvertrag der 16 Länder zur Neuregulierung des Glücksspielwesens. Er ist seit dem 1. Juli 2021 in Kraft und bildet die rechtliche Grundlage für das legale Glücksspiel online wie stationär sowie für das Handeln der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Erstmals sind seither virtuelle Automatenspiele (Online-Slots), Online-Poker und Online-Casinospiele unter strengen Auflagen erlaubnisfähig.Der Vertragstext wurde 2022 geändert (in Kraft seit 1. Januar 2023); diese Änderung betrifft im Kern den Betrieb des Sperrsystems. Wichtig: einzelne Grenzwerte kann die GGL innerhalb des Vertrags anpassen — der aktuelle Stand steht dann in einer Entscheidungsrichtlinie der Behörde, nicht im Vertragstext. Quelle: § 35; Präambel GlüStV 2021
Welche Ziele verfolgt der Glücksspielstaatsvertrag?
§ 1 nennt fünf gleichrangige Ziele :das Entstehen von Glücksspiel- und Wettsucht verhindern und wirksame Suchtbekämpfung ermöglichen, den natürlichen Spieltrieb über ein begrenztes, legales Angebot in geordnete und überwachte Bahnen lenken und der Ausbreitung unerlaubten Glücksspiels in Schwarzmärkten entgegenwirken, Jugend- und Spielerschutz gewährleisten, die ordnungsgemäße Durchführung sicherstellen sowie Spieler vor betrügerischen Machenschaften und vor Folge- und Begleitkriminalität schützen, Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs bei Sportwetten vorbeugen. Weil die Ziele gleichrangig sind, wird jede einzelne Regel an ihnen gemessen — deshalb sind für die verschiedenen Spielformen unterschiedlich strenge Maßnahmen vorgesehen. Quelle: § 1 GlüStV 2021
Was ist die GGL (Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder)?
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ist die zentrale Aufsichts- und Erlaubnisbehörde für Glücksspiel in Deutschland, eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Halle (Saale) , errichtet durch den GlüStV 2021. Sie erteilt die bundesweiten Erlaubnisse für Online-Glücksspiel, überwacht die Erlaubnisinhaber, geht gegen unerlaubte Angebote vor und führt das öffentliche Verzeichnis der erlaubten Anbieter (Whitelist).Nicht alles liegt bei der GGL: das Sperrsystem OASIS wird seit 2023 einheitlich vom Land Hessen betrieben (§ 8 Abs. 1), und Online-Casinospiele regeln die Länder selbst (§ 22c). Quelle: § 27a ff.; § 9 GlüStV 2021
Was gilt rechtlich als Glücksspiel?
Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt (§ 3 Abs. 1 Satz 1). Vom Zufall abhängig ist die Entscheidung in jedem Fall dann, wenn der ungewisse Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses maßgeblich ist; auch Wetten gegen Entgelt auf ein solches Ereignis sind Glücksspiele.Beide Merkmale müssen zusammentreffen: ohne Einsatz kein Glücksspiel, und wenn das Können überwiegt, ebenfalls nicht. Öffentlich ist ein Glücksspiel, wenn für einen größeren, nicht geschlossenen Personenkreis eine Teilnahmemöglichkeit besteht (§ 3 Abs. 2) — nur öffentliche Glücksspiele erfasst der Staatsvertrag. Quelle: § 3 Abs. 1 GlüStV 2021
Was ist der Unterschied zwischen Online-Slots, Online-Casinospielen und Online-Poker?
Der Vertrag unterscheidet drei Online-Formen (§ 3 Abs. 1a):Virtuelle Automatenspiele sind im Internet angebotene Nachbildungen terrestrischer Automatenspiele — umgangssprachlich Online-Slots. Bundesweit erlaubnisfähig.Online-Casinospiele sind virtuelle Nachbildungen von Bankhalterspielen und Live-Übertragungen eines terrestrisch durchgeführten Bankhalterspiels mit Teilnahmemöglichkeit über das Internet. Nicht bundesweit, sondern von den Ländern geregelt (§ 22c).Online-Poker ist jede Pokervariante ohne Bankhalter , bei der natürliche Personen an einem virtuellen Tisch gegeneinander spielen. Bundesweit erlaubnisfähig. Die Einordnung entscheidet, wer die Erlaubnis erteilt und welche Regeln gelten — deshalb ist sie mehr als eine Formalie. Quelle: § 3 Abs. 1a GlüStV 2021
Für welche Spiele gilt der Glücksspielstaatsvertrag nicht?
§ 2 legt für jede Spielform einzeln fest, welche Vorschriften überhaupt anwendbar sind. Der Vertrag gilt also nicht durchgehend:Spielbanken : nur §§ 1 bis 3, § 4 Abs. 1–4, §§ 5, 6, 7 bis 8d, 20 und 23 (§ 2 Abs. 2).Spielhallen mit Geld- oder Warenspielgeräten: nur ein Ausschnitt; die Geräte selbst regeln Gewerbeordnung und Spielverordnung (§ 2 Abs. 3).Gaststätten und Wettannahmestellen mit Geldspielgeräten: noch kleinerer Ausschnitt (§ 2 Abs. 4).Gewinnspiele im Rundfunk : ausschließlich § 11 des Medienstaatsvertrags (§ 2 Abs. 11) — der GlüStV gilt hier gar nicht.Lootboxen und ähnliche Mechaniken in Videospielen nennt der Vertrag nicht. Ob sie erfasst sind, hängt davon ab, ob im Einzelfall die Merkmale des § 3 Abs. 1 erfüllt sind — insbesondere ein Entgelt für eine Gewinnchance und ein Gewinn von geldwertem Vorteil. Das ist rechtlich umstritten und keine Frage, die der Staatsvertrag ausdrücklich beantwortet. Quelle: § 2 GlüStV 2021
Können sich diese Regeln ändern?
Ja, auf zwei Wegen.1. Evaluierung des Vertrags (§ 32). Die Auswirkungen des Staatsvertrags — ausdrücklich genannt sind § 4 Abs. 4 und 5, §§ 4a–4d, 6a–6j, 9, 9a, 21, 22a, 22b und 22c — sind von den Glücksspielaufsichtsbehörden unter Mitwirkung der GGL und des Fachbeirats zu evaluieren, insbesondere im Hinblick auf Schwarzmärkte. Ein Zwischenbericht war bis 31. Dezember 2023 vorgesehen, ein zusammenfassender Bericht bis 31. Dezember 2026 und danach alle fünf Jahre. Der Änderungsvertrag von 2022 hat den Prüfauftrag zusätzlich auf § 8 Abs. 1 und den Schutz spielsuchtgefährdeter Personen erweitert.2. Anpassung einzelner Grenzwerte durch die GGL. Der Vertrag erlaubt der Behörde an einigen Stellen, Werte selbst anzupassen — beim Höchsteinsatz je Spiel ausdrücklich in § 22a Abs. 7 Satz 2. Solche Änderungen stehen in Entscheidungsrichtlinien der GGL und nicht im Vertragstext. Wer den aktuellen Stand braucht, muss dort nachsehen. Quelle: § 32; § 22a Abs. 7 GlüStV 2021
Muss ich meine Gewinne versteuern?
Steuern sind nicht Gegenstand des Glücksspielstaatsvertrags. Der GlüStV regelt Erlaubnisse, Jugend- und Spielerschutz, Werbung und Aufsicht — nicht das Steuerrecht. Fragen zur Besteuerung, etwa zur Glücksspiel- und Wettsteuer der Anbieter oder zur steuerlichen Behandlung von Spielgewinnen bei Privatpersonen, richten sich nach dem Steuerrecht.Für eine verbindliche Auskunft wende dich an das Finanzamt oder eine Steuerberatung. Aus dieser Auskunft hier lässt sich keine steuerliche Aussage ableiten. Quelle: außerhalb des GlüStV GlüStV 2021
Legalität & Anbieter
Ist Online-Casino in Deutschland legal?
Ja — aber nur mit gültiger Erlaubnis der zuständigen Behörde. Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit Erlaubnis veranstaltet oder vermittelt werden; das Veranstalten und Vermitteln ohne Erlaubnis sowie die Mitwirkung an Zahlungen dafür sind verboten (§ 4 Abs. 1).Zu unterscheiden ist:Virtuelle Automatenspiele (Online-Slots) und Online-Poker sind bundesweit erlaubnisfähig; die Erlaubnis erteilt die GGL (§§ 22a, 22b).Online-Casinospiele — also Roulette, Blackjack, Baccara und Live-Übertragungen — sind nicht bundesweit erlaubnisfähig. Sie regeln die Länder für ihr eigenes Hoheitsgebiet über ein streng begrenztes Konzessionsmodell (§ 22c). Ob ein konkretes Angebot legal ist, entscheidet nicht die Spielform, sondern die Erlaubnis. Maßgeblich ist die Whitelist der GGL. Quelle: § 4 Abs. 1; §§ 22a–22c GlüStV 2021
Welche Glücksspiele dürfen überhaupt im Internet angeboten werden?
Der Vertrag arbeitet mit einer abgeschlossenen Liste . Eine Erlaubnis für öffentliches Glücksspiel im Internet darf nur erteilt werden für (§ 4 Abs. 4 Satz 1):Eigenvertrieb und Vermittlung von Lotterien , Veranstaltung, Vermittlung und Eigenvertrieb von Sportwetten und Pferdewetten , Veranstaltung und Eigenvertrieb von Online-Casinospielen , virtuellen Automatenspielen und Online-Poker . Im Übrigen sind das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten (§ 4 Abs. 4 Satz 2). Was nicht auf der Liste steht, ist online also nicht erlaubnisfähig — unabhängig davon, wie das Angebot gestaltet ist. Quelle: § 4 Abs. 4 GlüStV 2021
Woran erkenne ich einen legalen Anbieter?
An mehreren Pflichtmerkmalen, die alle zusammen auftreten müssen:Der Anbieter steht in der Whitelist der GGL — das ist das entscheidende Kriterium. Das Angebot läuft unter einer .de-Domain (§ 6e Abs. 3 Satz 1). Auf der Startseite steht an jeweils gut sichtbarer Stelle, dass die Teilnahme für Personen unter 18 Jahren unzulässig ist und dass der Anbieter über eine Erlaubnis verfügt und unter Aufsicht steht; der direkte Aufruf der Domain der Aufsichtsbehörde muss vorgesehen sein (§ 6e Abs. 3 Satz 2 und 3). Alle Pflichtinformationen sind in deutscher Sprache und von allen Seiten der Domain aus aufrufbar (§ 6e Abs. 4). Bei der Registrierung wird ein monatliches Einzahlungslimit abgefragt — ohne festgelegtes Limit darf keine Spielteilnahme erfolgen (§ 6c Abs. 1). Es gibt eine Identitätsprüfung und einen Abgleich mit dem Sperrsystem (§ 6e Abs. 1, § 8 Abs. 3). Fehlt eines dieser Merkmale — insbesondere Limitabfrage oder Sperrabgleich —, ist das ein deutliches Warnzeichen. Quelle: § 6e Abs. 1–4; § 6c; § 8 Abs. 3 GlüStV 2021
Was ist die Whitelist der GGL?
Die Whitelist ist das öffentliche Verzeichnis der GGL mit allen Anbietern, die in Deutschland eine gültige Erlaubnis für Online-Glücksspiel besitzen. Steht ein Anbieter nicht darauf, ist sein Angebot in Deutschland nicht erlaubt.Sie ist damit die zuverlässigste Quelle zur Prüfung der Legalität — zuverlässiger als jedes Siegel oder jeder Hinweis auf der Anbieterseite selbst. Die Liste ändert sich laufend, weil Erlaubnisse erteilt, befristet und widerrufen werden (§ 9 Abs. 4: Erlaubnisse sind widerruflich zu erteilen und zu befristen).Die Whitelist sagt, ob ein Anbieter erlaubt ist. Sie ist keine Bewertung und keine Empfehlung — welcher erlaubte Anbieter zu dir passt, beantwortet sie nicht. Quelle: § 9 Abs. 1; § 27e GlüStV 2021
Warum müssen legale Anbieter eine .de-Domain nutzen?
Weil der Vertrag es vorschreibt: das Angebot öffentlicher Glücksspiele im Internet muss unter einer Domain angeboten werden, deren länderspezifische Domain oberster Stufe „.de“ ist (§ 6e Abs. 3 Satz 1). Zusätzlich müssen alle Pflichtinformationen in deutscher Sprache zugänglich und von allen Seiten der Domain aus aufrufbar sein (§ 6e Abs. 4).Der Zweck ist Zurechenbarkeit: eine .de-Domain lässt sich einer deutschen Erlaubnis und einer deutschen Aufsicht zuordnen. Eine .de-Domain mit den Pflichthinweisen ist deshalb ein starkes Indiz für ein erlaubtes Angebot — aber kein Beweis . Maßgeblich bleibt die Whitelist. Quelle: § 6e Abs. 3–4 GlüStV 2021
Darf ich bei ausländischen Anbietern oder per VPN spielen?
In Deutschland ist nur erlaubt, was eine deutsche Erlaubnis hat (§ 4 Abs. 1). Eine ausländische EU-Lizenz — etwa aus Malta — ersetzt diese Erlaubnis nicht . Ein solches Angebot gilt hierzulande als unerlaubtes Glücksspiel, auch wenn es im Herkunftsland legal betrieben wird.Der Zugriff über ein VPN ändert an der Rechtslage nichts. Praktisch verlierst du dabei genau die Schutzmechanismen, die der Staatsvertrag vorsieht: das anbieterübergreifende Einzahlungslimit, den Abgleich mit dem Sperrsystem OASIS, die getrennte Verwahrung deines Guthabens und einen durchsetzbaren Beschwerdeweg. Zahlt ein solcher Anbieter nicht aus, gibt es keine deutsche Aufsicht, die dir hilft.Prüfe die Whitelist der GGL, bevor du einzahlst. Quelle: § 4 Abs. 1; § 4 Abs. 4 GlüStV 2021
Was ist illegales Glücksspiel und welche Folgen hat es?
Unerlaubtes Glücksspiel ist jedes Veranstalten oder Vermitteln öffentlicher Glücksspiele ohne die erforderliche Erlaubnis. Ebenso verboten ist die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang damit (§ 4 Abs. 1 Satz 2).Der Staatsvertrag ahndet Verstöße als Ordnungswidrigkeit . § 28a Abs. 1 führt einen umfangreichen Katalog auf — vom Veranstalten ohne Erlaubnis über Verstöße gegen das Kreditverbot bis zu unzulässiger Werbung. Die Geldbuße beträgt bis zu 500.000 Euro (§ 28a Abs. 2). Der Katalog richtet sich an Anbieter, Vermittler und Werbetreibende.Für dich als Spieler ist die praktische Folge entscheidend: bei einem unerlaubten Angebot gibt es keinen gesetzlichen Spielerschutz — kein anbieterübergreifendes Limit, keine Sperrmöglichkeit über OASIS, kein getrennt verwahrtes Guthaben, keinen Aufsichtsweg für Beschwerden. Ob und wie die Teilnahme selbst strafrechtlich zu bewerten ist, regelt nicht der Staatsvertrag, sondern das Strafgesetzbuch; für eine verbindliche Einschätzung brauchst du Rechtsberatung. Quelle: § 4 Abs. 1; § 28a GlüStV 2021
Kann die Behörde illegale Glücksspielseiten sperren lassen?
Ja. Die Glücksspielaufsicht kann nach vorheriger Bekanntgabe des unerlaubten Angebots insbesondere:die Veranstaltung, Durchführung und Vermittlung unerlaubter Glücksspiele und die Werbung dafür untersagen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3), den am Zahlungsverkehr Beteiligten — namentlich Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten — die Mitwirkung an Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel und an Auszahlungen daraus untersagen, ohne dass sie zuvor gegen den Anbieter selbst vorgehen muss (Nr. 4), Maßnahmen zur Sperrung der Angebote gegenüber verantwortlichen Diensteanbietern ergreifen, insbesondere Zugangsvermittlern und Registraren, sofern Maßnahmen gegen den Anbieter nicht durchführbar oder nicht erfolgversprechend sind (Nr. 5). Widerspruch und Klage gegen solche Anordnungen haben keine aufschiebende Wirkung (§ 9 Abs. 2). Die Behörde darf außerdem verdeckte Testkäufe und Testspiele durchführen (§ 9 Abs. 2a). Quelle: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3–5 GlüStV 2021
Sind die Spiele manipuliert oder werden Zufallsgeneratoren geprüft?
Bei erlaubten Anbietern gibt es dazu konkrete Vorgaben.Prüfung der Zufallsgeneratoren (§ 6e Abs. 2). Bei Glücksspielen im Internet verwendete Zufallsgeneratoren sind vor ihrem erstmaligen Einsatz und danach mindestens einmal im Jahr auf Kosten des Erlaubnisinhabers von einer von diesem unabhängigen sachverständigen Stelle zu überprüfen, die die Erlaubnisbehörde bestimmt. Das Ergebnis ist der Behörde unverzüglich mitzuteilen.Gleiche Chancen und offene Zahlen (§ 22a Abs. 3). Bei virtuellen Automatenspielen müssen die Gewinnaussichten zufällig sein und für jeden Spieler gleiche Chancen eröffnet werden. Spielregeln und Gewinnplan müssen leicht aufrufbar und verständlich sein. Die Wahrscheinlichkeit auf den Höchstgewinn und die durchschnittliche Auszahlungsquote je einen Euro Einsatz sind dort anzuzeigen, wo der Einsatz getätigt wird .Nachvollziehbarkeit für die Aufsicht (§ 6i Abs. 2). Anbieter müssen ein System betreiben, das alle aufsichtsrelevanten Daten digital nichtveränderlich ablegt und der Behörde jederzeit unmittelbaren elektronischen Zugriff ermöglicht (Safe-Server).Bei einem unerlaubten Anbieter gilt nichts davon, und niemand prüft nach. Quelle: § 6e Abs. 2; § 22a Abs. 3; § 6i Abs. 2 GlüStV 2021
Limits & Spielkonto
Wie hoch ist das Einzahlungslimit?
Es gilt ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit von grundsätzlich 1.000 € pro Monat (§ 6c Abs. 1 Satz 2). Der Betrag gilt nicht je Anbieter , sondern über alle erfassten legalen Anbieter zusammen; kontrolliert wird das über eine zentrale Limitdatei .Bei der Registrierung musst du ein individuelles monatliches Limit festlegen — oder angeben, dass ein bereits festgelegtes Limit unverändert bleiben soll. Ohne festgelegtes Limit darf keine Spielteilnahme erfolgen (§ 6c Abs. 1 Satz 6). Du darfst jederzeit ein niedrigeres Limit wählen.Erschöpft ist das Limit, wenn die Summe deiner Einzahlungen in einem Kalendermonat bei allen erfassten Anbietern den festgelegten Betrag erreicht; danach darf keine weitere Einzahlung erfolgen (§ 6c Abs. 1 Satz 7 und 8).Wichtige Ausnahme: das Limit gilt nicht für Einzahlungen, die ausschließlich für Lotterien mit höchstens zwei Ziehungen pro Woche oder für Gewinnsparen verwendet werden können (§ 6c Abs. 9). Sofortlotterien im Internet zählen dabei nicht als Lotterien und fallen damit unter das Limit. Quelle: § 6c Abs. 1, 8, 9 GlüStV 2021
Kann ich das 1.000-€-Limit erhöhen?
Grundsätzlich darf das anbieterübergreifende Einzahlungslimit 1.000 € im Monat nicht übersteigen . Versuchst du ein höheres Limit einzustellen, wirst du zur Korrektur deiner Eingabe aufgefordert (§ 6c Abs. 1 Satz 10).Der Vertrag lässt aber eine Ausnahme zu: in der Erlaubnis kann festgelegt werden, dass und unter welchen Voraussetzungen ein Erlaubnisinhaber im Einzelfall mit anbieterübergreifender Wirkung einen abweichenden Betrag festsetzen darf (§ 6c Abs. 1 Satz 3). Für Online-Casinospiele setzt die GGL dazu bindende Rahmenregelungen fest (Satz 5).Nach den amtlichen Erläuterungen soll die Behörde dabei verlangen, dass geprüft und festgestellt wird, dass der Spieler kein auffälliges Spielverhalten gezeigt hat und dies auch nach der Erhöhung so bleibt, und dass eine hinreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gegeben ist. Die Prüfung ist besonders zuverlässigen Anbietern vorbehalten.Welcher Betrag konkret freigegeben ist, steht nicht im Staatsvertrag , sondern in der Erlaubnis und den Rahmenregelungen der GGL. Frag im Zweifel direkt bei deinem Anbieter oder der GGL nach — und rechne nicht damit, dass es einen Anspruch darauf gibt. Quelle: § 6c Abs. 1 Satz 3–5, 10 GlüStV 2021
Wann greift mein neues Limit, und kostet eine Änderung etwas?
Du kannst dein Limit jederzeit neu festlegen (§ 6c Abs. 3 Satz 1). Wann es wirkt, hängt von der Richtung ab:Erhöhung: wird erst nach einer Schutzfrist von sieben Tagen wirksam (§ 6c Abs. 3 Satz 2). In dieser Zeit gilt weiter das niedrigere Limit — der Anbieter bekommt aus der Limitdatei sogar ausdrücklich mitgeteilt, welches geringere Limit vorübergehend zu beachten ist (§ 6c Abs. 5 Satz 3).Verringerung: greift sofort (§ 6c Abs. 3 Satz 3). Die Frist gilt nur in eine Richtung, und das ist Absicht: aus einem spontanen Entschluss soll kein sofort höheres Risiko folgen, aus einer Vorsichtsentscheidung dagegen sofortiger Schutz.Kosten: der Anbieter darf von dir keine Kosten oder Gebühren für die Festsetzung oder Änderung eines Limits verlangen (§ 6c Abs. 10 Satz 2). Nur der Anschluss an die Limitdatei selbst ist für den Anbieter kostenpflichtig. Quelle: § 6c Abs. 3, Abs. 10 Satz 2 GlüStV 2021
Gibt es ein Verlustlimit oder ein Einsatzlimit?
Ja — und zwar verpflichtend . Neben dem anbieterübergreifenden Einzahlungslimit nach Absatz 1 muss dir jeder Anbieter zu jeder Zeit die Möglichkeit einräumen , zusätzliche anbieterbezogene tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsatz-, Einzahlungs- und Verlustlimits einzurichten (§ 6c Abs. 2 Satz 1).Das ist kein freiwilliges Serviceangebot, sondern eine gesetzliche Pflicht des Anbieters. Und die Limits haben Zähne: ist ein Einsatz- oder Verlustlimit ausgeschöpft, darf eine weitere Spielteilnahme nicht ermöglicht werden (§ 6c Abs. 2 Satz 2). Für ein anbieterbezogenes Einzahlungslimit gilt dieselbe Sperrwirkung wie beim übergreifenden Limit.Der Unterschied auf einen Blick:Einzahlungslimit nach Abs. 1 — anbieterübergreifend, gesetzlich auf grundsätzlich 1.000 € im Monat gedeckelt, Pflicht zur Festlegung.Einsatz-, Einzahlungs- und Verlustlimits nach Abs. 2 — anbieterbezogen, Höhe wählst du selbst, jederzeit einrichtbar. Für Änderungen gilt in beiden Fällen die Sieben-Tage-Schutzfrist bei Erhöhung und sofortige Wirkung bei Verringerung (§ 6c Abs. 3). Quelle: § 6c Abs. 2, Abs. 3 GlüStV 2021
Was ist die Limitdatei?
Die Limitdatei ist eine zentrale, von der zuständigen Behörde geführte Datei zur Überwachung des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits (§ 6c Abs. 4).So funktioniert sie: vor Abschluss jedes Einzahlungsvorgangs übermittelt der Anbieter die zur Identifizierung erforderlichen Daten und die beabsichtigte Höhe an die Limitdatei — erst nachdem du die Einzahlung abschließend beantragt hast (§ 6c Abs. 6 Satz 1 und 2). Zurück kommt die Auskunft, ob das Limit bereits erschöpft ist oder durch die Einzahlung überschritten würde. Ist es erschöpft, muss der Anbieter die Einzahlung ablehnen . Würde sie das Limit überschreiten, wird dir der noch offene Restbetrag mitgeteilt und ein neuer Einzahlungsvorgang kann gestartet werden.So lässt sich das Limit nicht durch Verteilung auf mehrere Anbieter umgehen.Zu den Daten: gespeichert werden unter anderem Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Höhe und Datum des Limits sowie Höhe, Datum und Gesamtbetrag der Einzahlungen (Abs. 4 Satz 3). Die Behörde kann bestimmen, dass die Identitätsdaten durch ein Pseudonym ersetzt werden. Einzahlungsdaten sind unverzüglich nach Ablauf des Monats zu löschen (Abs. 7), die übrigen Daten nach einem Jahr ohne Aktivität (Abs. 8). Quelle: § 6c Abs. 4–8 GlüStV 2021
Gilt das Einzahlungslimit auch für Lotto und Rubbellose?
Nicht überall. § 6c Abs. 9 nimmt vom anbieterübergreifenden Einzahlungslimit ausdrücklich Einzahlungen aus, die ausschließlich verwendet werden können für :Lotterien, die nicht häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden — das erfasst die klassischen Ziehungslotterien,Lotterien in Form des Gewinnsparens . Entscheidend ist das Wort ausschließlich : nur wenn das Geld nicht auch für anderes Spiel eingesetzt werden kann, greift die Ausnahme.Sofortlotterien im Internet gelten dabei nicht als Lotterien im Sinne dieser Ausnahme (§ 6c Abs. 9 Satz 2). Online-Rubbellose fallen also unter das Limit — anders als der wöchentliche Lottoschein.Dieselbe Systematik verwendet der Vertrag beim Sperrsystem: auch dort sind Lotterien mit höchstens zwei Ziehungen pro Woche ausgenommen, Sofortlotterien im Internet aber nicht. Quelle: § 6c Abs. 9 GlüStV 2021
Brauche ich ein Spielkonto und wie funktioniert die Verifizierung?
Ja. Jeder Anbieter muss für jeden Spieler ein anbieterbezogenes Spielkonto einrichten; die Ermöglichung der Spielteilnahme ohne Spielkonto ist unzulässig , und du darfst bei demselben Anbieter nur ein Spielkonto haben (§ 6a Abs. 1).Registrierung (Abs. 2): anzugeben sind Vorname, Nachname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnsitz. Der Anbieter muss die Richtigkeit dieser Angaben überprüfen , durch geeignete und zuverlässige Verfahren. Lassen sich die Angaben nicht bestätigen, wirst du zur Korrektur oder zum Nachweis aufgefordert (Abs. 3).Vor der Bestätigung (Abs. 4): grundsätzlich sind weder Spielteilnahme noch Auszahlungen zulässig. Abweichend davon kann der Anbieter für 72 Stunden ab der Registrierung ein Spiel mit einem Einzahlungslimit von höchstens 100 € ermöglichen. In diesem Fall muss er dich vorher darauf hinweisen, dass Auszahlungen bis zur Bestätigung nicht zulässig sind, und du musst die Kenntnisnahme bestätigen. Quelle: § 6a Abs. 1–4 GlüStV 2021
Muss ich meine Angaben regelmäßig neu bestätigen?
Ja. Anbieter müssen dich regelmäßig zur Bestätigung der hinterlegten Angaben auffordern und die Richtigkeit der bestätigten oder geänderten Angaben unverzüglich erneut überprüfen (§ 6a Abs. 5 Satz 1 und 3).Zwei Folgen sind wichtig:Lässt sich die Richtigkeit nicht feststellen , ist die weitere Spielteilnahme unzulässig (Abs. 5 Satz 4). Auch nach Ablauf eines Jahres seit der letzten bestätigten Überprüfung ist die weitere Spielteilnahme unzulässig (Abs. 5 Satz 5). Auszahlungen bleiben in diesen Fällen aber zulässig (Abs. 5 Satz 6) — dein Guthaben ist also nicht eingesperrt, nur das Weiterspielen ist gesperrt.Bei Änderung der Zahlungs-, Bank- oder Kontoverbindung muss der Anbieter die hinterlegten Angaben erneut überprüfen. Bis zur Bestätigung sind Auszahlungen nur auf die vorher hinterlegte Verbindung zulässig (Abs. 6). Das ist der häufigste Grund dafür, dass eine Auszahlung nach einem Bankwechsel nicht sofort auf das neue Konto geht. Quelle: § 6a Abs. 5–6 GlüStV 2021
Kann ich mein Spielkonto jederzeit schließen und wann kommt mein Restguthaben?
Ja. Anbieter müssen dir jederzeit die Möglichkeit einräumen, das Spielkonto zu schließen , und dir dabei die Eingabe einer Zahlungsverbindung für die Auszahlung des Restguthabens ermöglichen. Das Schließen darf nicht mit höherem Aufwand verbunden sein als die Einrichtung (§ 6a Abs. 7). Eine Kündigung per Hotline mit Wartezeit, während die Anmeldung in zwei Minuten ging, wäre damit nicht vereinbar.Beim Restguthaben ist der Vertrag präzise: das Guthaben ist im Fall des Schließens unverzüglich, spätestens aber innerhalb von fünf Werktagen , auf dein Konto zu überweisen. Für das Schließen und die Auszahlung dürfen keine Gebühren erhoben werden (§ 6b Abs. 7).Eine Ausnahme: während einer Kontosperre nach § 6a Abs. 8 kannst du das Spielkonto nicht schließen. Und beachte — eine Kontoschließung ist keine Spielersperre. Wenn du dich wirksam vom Spiel fernhalten willst, ist die Selbstsperre über OASIS der richtige Weg. Quelle: § 6a Abs. 7; § 6b Abs. 7 GlüStV 2021
Der Anbieter hat mein Spielkonto gesperrt — was gilt?
Der Vertrag regelt diesen Fall ausdrücklich. Veranstalter und Vermittler sollen ein Spielkonto sperren , wenn der Verdacht besteht, dass Gewinne unrechtmäßig erworben wurden oder dass gegen gesetzliche Bestimmungen — insbesondere im Bereich der Geldwäsche —, gegen den Staatsvertrag oder gegen die Bedingungen für das Spielkonto verstoßen wird (§ 6a Abs. 8 Satz 1).Daran sind drei Pflichten geknüpft:Du bist unverzüglich über die Gründe der Sperre zu unterrichten, soweit gesetzliche oder behördliche Vorgaben nicht entgegenstehen (Satz 2). Der Anbieter muss innerhalb einer angemessenen Frist eine Sachentscheidung treffen (Satz 3). Eine Sperre auf unbestimmte Zeit ohne Entscheidung ist damit nicht vorgesehen. Während der Sperre kannst du das Spielkonto nicht schließen (Satz 4). Bekommst du keine Begründung oder keine Entscheidung, ist das der klassische Fall für eine Beschwerde — zunächst beim Anbieter über den nach § 7 auszuweisenden Beschwerdeweg, danach bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Eine andere Ursache prüfen lohnt sich zuerst: nach einer Änderung der Bankverbindung oder einer fälligen erneuten Datenprüfung greifen die Beschränkungen aus § 6a Abs. 5 und 6, die keine Sperre nach Absatz 8 sind. Quelle: § 6a Abs. 8 GlüStV 2021
Darf ich bei mehreren Anbietern gleichzeitig spielen?
Nein. Das parallele Spiel von öffentlichen Glücksspielen durch einen Spieler ist unzulässig (§ 6h Abs. 1).Durchgesetzt wird das über eine zentrale Datei, in der vermerkt ist, ob ein Spieler aktiv geschaltet ist (§ 6h Abs. 2). Der Anbieter darf dir die Teilnahme nur ermöglichen, wenn er zuvor deine Daten übermittelt hat und ihm nicht zurückgemeldet wurde, dass du bereits anderswo aktiv geschaltet bist (Abs. 3 Satz 1). Diese Übermittlung darf erst unmittelbar vor Beginn des ersten Spiels erfolgen (Abs. 3 Satz 4).Ausgenommen sind Glücksspiele, an denen auch gesperrte Spieler teilnehmen dürfen (Abs. 3 Satz 5) — also im Kern die Lotterien mit höchstens zwei Ziehungen pro Woche.Ein Wechsel ist möglich, aber nicht sofort: nach der Abmeldung läuft eine Wartefrist von fünf Minuten . Die Datei nach Absatz 2 darf gemeinsam mit der Limitdatei geführt werden (Abs. 6). Quelle: § 6h Abs. 1–3 GlüStV 2021
Muss ich warten, wenn ich den Anbieter wechseln will?
Ja. Die Information, dass du aktiv geschaltet bist, wird erst fünf Minuten nach der Abmeldung entfernt (Wartefrist, § 6h Abs. 4 Satz 1). Vorher kannst du bei keinem anderen Anbieter starten.Weitere Regeln aus Absatz 4:Die Abmeldung darf nur auf deine Veranlassung erfolgen — oder in dem unten genannten Fall automatisch (Satz 2). Der Anbieter muss dir die Abmeldung ermöglichen, und sie muss einfach wahrgenommen werden können (Satz 3). Sie hat unverzüglich nach deiner Veranlassung zu erfolgen (Satz 4). Der Anbieter muss dich automatisch abmelden, wenn seit deiner letzten Eingabe mehr als 30 Minuten vergangen sind (Satz 5). Danach ist eine weitere Teilnahme nur unter den Voraussetzungen des Absatzes 3 möglich — also mit erneuter Aktivschaltung.Die Abmeldung ist für dich kostenfrei (§ 6h Abs. 8 Satz 2); kostenpflichtig ist nur der Anschluss an die Datei, und zwar für den Anbieter. Quelle: § 6h Abs. 4, Abs. 8 GlüStV 2021
Werde ich darauf hingewiesen, wie lange ich schon spiele?
Ja, und zwar verpflichtend. Der Anbieter muss dir die seit der Aktivschaltung vergangene Zeit anzeigen (§ 6h Abs. 7 Satz 1).Nach 60 Minuten darf eine weitere Spielteilnahme nur ermöglicht werden, wenn du auf die verstrichene Zeit hingewiesen wirst und die Kenntnisnahme des Hinweises ausdrücklich bestätigst . Das wiederholt sich nach jeweils weiteren 60 Minuten seit der letzten Bestätigung (Abs. 7 Satz 2 und 3).Bei virtuellen Automatenspielen kommt eine Verschärfung hinzu: dort darf dir die weitere Teilnahme erst fünf Minuten nach der Bestätigung ermöglicht werden (§ 22a Abs. 9). Der Hinweis ist also keine Klickstrecke, sondern eine erzwungene Pause.Kommt ein Anbieter dieser Informationspflicht nicht nach, ist das eine Ordnungswidrigkeit (§ 28a Abs. 1 Nr. 25). Quelle: § 6h Abs. 7; § 22a Abs. 9 GlüStV 2021
Warum sind Slots und Sportwetten getrennte Bereiche, und warum muss ich beim Wechsel warten?
Weil der Vertrag das Trennungsgebot vorschreibt. Über dieselbe Internetdomain dürfen unterschiedliche Glücksspielformen nur angeboten werden, wenn für jede Form ein selbstständiger und grafisch voneinander abgetrennter Bereich eingerichtet wird (§ 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 1). Sportwetten und Pferdewetten dürfen zusammen in einem Bereich stehen (Satz 2).Daran hängen mehrere Regeln:In einem Bereich darf für die anderen Bereiche nicht geworben oder zum Spiel dort aufgefordert werden (Satz 3).Nach Teilnahme in einem Bereich ist die Teilnahme in einem anderen Bereich frühestens nach Ablauf einer Minute zulässig. Während dieser Zeit ist auch keine Teilnahme an unentgeltlichen oder Demo-Spielen möglich, und es sind Hinweise zu Spielsuchtgefahren und Beratungsangeboten anzuzeigen, die du vor der Teilnahme bestätigen musst (Satz 4). Gewinne aus einem Bereich können erst nach einer Wartefrist von einer Stunde für Glücksspiele in anderen Bereichen genutzt werden (Satz 5).Die Minutenfrist gilt entsprechend für den Wechsel zwischen verschiedenen Domains desselben Erlaubnisinhabers (Satz 6). Der Zweck ist, den fließenden Übergang von einer Spielform in die nächste zu unterbrechen — Absatz 5 Nr. 3 verlangt allgemein, dass besondere Suchtanreize durch schnelle Wiederholung ausgeschlossen sind. Quelle: § 4 Abs. 5 Nr. 5 GlüStV 2021
Zahlungen
Welche Zahlungsmethoden sind erlaubt?
Der Vertrag macht hier zwei harte Vorgaben (§ 6b Abs. 4):Zahlungen auf ein oder von einem Spielkonto dürfen ausschließlich von einem Zahlungskonto geleistet werden, das auf den Namen des Spielers lautet — und zwar bei einem nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten. Das Konto eines Partners, der Eltern oder eines Freundes ist damit ausgeschlossen. Ein- oder Auszahlungen über anonyme Zahlungsmittel sind im Fernvertrieb nicht zulässig. Hinzu kommt: Übertragungen von Geld, Spielpunkten oder Ähnlichem zwischen Spielkonten sind nicht zulässig , und es gilt das Kreditverbot (§ 6b Abs. 5).Welche konkreten Anbieter oder Dienste diese Anforderungen erfüllen, legt der Staatsvertrag nicht fest — er beschreibt die Anforderungen, nicht die Produktnamen. Maßgeblich ist im Einzelfall, ob die Zahlung von einem auf deinen Namen lautenden Zahlungskonto kommt und nicht anonym erfolgt. Quelle: § 6b Abs. 4–5 GlüStV 2021
Wann werden Gewinne ausgezahlt?
Der Vertrag verlangt Unverzüglichkeit (§ 6b Abs. 2):Einzahlungen müssen unmittelbar nach Eingang der Zahlung gutgeschrieben werden.Gewinne sind dem Spielkonto unverzüglich gutzuschreiben .Auszahlungen sind mit deiner Anforderung unverzüglich abzuziehen . Zusätzlich müssen Anbieter eine Funktion bereitstellen, mit der du festlegen kannst, dass Gewinne über einem bestimmten Betrag automatisch ausgezahlt werden (§ 6b Abs. 3).Wichtige Voraussetzung: vor Bestätigung der Richtigkeit deiner Registrierungsangaben sind Auszahlungen nicht zulässig (§ 6a Abs. 4 Satz 1). Nutzt der Anbieter die 72-Stunden-Regelung mit maximal 100 € Einzahlung, muss er dich vorab genau darauf hinweisen.Weitere häufige Ursachen für Verzögerungen mit gesetzlicher Grundlage: eine geänderte Bankverbindung — dann geht die Auszahlung bis zur erneuten Prüfung nur auf die alte Verbindung (§ 6a Abs. 6) — und eine Kontosperre wegen Verdachts nach § 6a Abs. 8. Bei Schließung des Kontos gilt die Frist von fünf Werktagen (§ 6b Abs. 7). Quelle: § 6b Abs. 2–3; § 6a Abs. 4 GlüStV 2021
Darf ein Anbieter mir Geld leihen oder auf Kredit spielen lassen?
Nein. Es gilt ein ausdrückliches Kreditverbot : Spielern werden durch den Veranstalter, den Vermittler, deren Beschäftigte oder von diesen beauftragte Dritte keine Darlehen gewährt (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 Satz 1).Das Verbot reicht weiter als die reine Kreditvergabe: für Darlehen darf auf der Internetdomain des Anbieters auch nicht geworben, darauf verwiesen oder verlinkt werden . Ein Kreditangebot neben dem Einzahlungsformular ist damit unzulässig.§ 6b Abs. 5 wiederholt die Geltung des Kreditverbots für das Spielkonto ausdrücklich. Bei Lotterien in Form des Gewinnsparens gilt es nur für Darlehen, die für die Teilnahme an Glücksspielen gewährt werden.Ein Verstoß gegen das Kreditverbot ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 28a Abs. 1 Nr. 5). Quelle: § 4 Abs. 5 Nr. 2; § 6b Abs. 5 GlüStV 2021
Ist mein Guthaben sicher, wenn der Anbieter insolvent wird?
Der Vertrag sieht dafür konkrete Vorkehrungen vor. Die Mittel auf deinem Spielkonto sind anvertraute Mittel , die auf einem verrechnungsfreien Konto bei einem Kreditinstitut verfügbar sein müssen, das von den Eigenmitteln des Anbieters getrennt ist und über das ausschließlich der Anbieter verfügen darf (§ 6b Abs. 6 Satz 1).Daran hängen weitere Sicherungen:Auszahlungen von diesem Konto dürfen nur an Spieler erfolgen oder auf Eigenmittelkonten des Anbieters zur Begleichung einer Forderung gegen Spieler; Forderungen Dritter dürfen daraus nicht gedeckt werden (Satz 2). Die Mittel müssen für den Fall einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Anbieters oder des verwahrenden Kreditinstituts abgesichert sein (Satz 3). Das muss der Anbieter durch eine zur unabhängigen Ausübung eines rechts- oder steuerberatenden Berufs befähigte Person gegenüber der Behörde bestätigen lassen (Satz 4). Die Mittel auf dem verrechnungsfreien Konto müssen stets dem Gesamtbetrag auf den Spielkonten entsprechen (Satz 5). Das alles gilt nur bei erlaubten Anbietern. Bei einem unerlaubten Angebot gibt es keine solche Trennung und niemanden, der sie bestätigt. Quelle: § 6b Abs. 6 GlüStV 2021
Spieler- & Jugendschutz
Wo bekomme ich Hilfe bei Spielsucht?
Wenn du das Gefühl hast, das Spielen nicht mehr im Griff zu haben, hol dir Unterstützung — das ist kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym. Eine Übersicht über Anlaufstellen, Beratungstelefone und einen Selbsttest findest du auf unserer Hilfeseite .Was der Staatsvertrag dazu vorsieht:§ 11 — die Länder stellen Maßnahmen der Suchtprävention, entsprechende Beratungsangebote sowie die wissenschaftliche Forschung zur Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren durch Glücksspiele sicher.§ 6e Abs. 5 — Anbieter müssen dich im Rahmen der Spielteilnahme unmittelbar über die Risiken und möglichen negativen sozialen Folgen aufklären, Informationen zur Glücksspielsucht bereitstellen und den direkten Aufruf der Internetseiten unabhängiger Beratungsinstitutionen ermöglichen .§ 7 Abs. 1 — vor der Spielteilnahme ist über Suchtrisiken und über Möglichkeiten der Beratung und Therapie aufzuklären; nach § 7 Abs. 2 muss bei Online-Angeboten zu entsprechenden Hilfsangeboten verlinkt werden. Zwei Werkzeuge stehen dir sofort zur Verfügung: der Panikknopf für eine sofortige Sperre von 24 Stunden und die Selbstsperre über OASIS , die anbieterübergreifend wirkt und mindestens drei Monate dauert. Beide sind für dich kostenfrei. Quelle: § 11; § 6e Abs. 5; § 7 Abs. 1 und 2 GlüStV 2021
Ab welchem Alter ist Glücksspiel erlaubt?
Ab 18 Jahren. Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele darf den Erfordernissen des Jugendschutzes nicht zuwiderlaufen; die Teilnahme von Minderjährigen ist unzulässig , und Veranstalter und Vermittler haben sicherzustellen, dass Minderjährige ausgeschlossen sind (§ 4 Abs. 3 Satz 2 und 3).Technisch abgesichert wird das über § 6e Abs. 1: der Ausschluss Minderjähriger und gesperrter Spieler muss jederzeit durch geeignete technische Verfahren zur Identifizierung und Authentifizierung sichergestellt sein. In der Erlaubnis kann festgelegt werden, dass in bestimmten Abständen ein zusätzliches Authentifizierungsverfahren anzuwenden ist.Sichtbar wird es auf der Startseite: dort muss an gut sichtbarer Stelle stehen, dass die Teilnahme für Personen unter 18 Jahren unzulässig ist (§ 6e Abs. 3 Satz 2).Der Schutz reicht über das Echtgeldspiel hinaus: auch unentgeltliche Unterhaltungsangebote dürfen Minderjährigen nicht ermöglicht werden (§ 6j Abs. 1 Satz 3). Eine Ausnahme gilt allein für Ausspielungen auf Volksfesten, Jahrmärkten und ähnlichen Veranstaltungen, wenn der Gewinn ausschließlich in Waren von geringem Wert besteht (§ 4 Abs. 3 Satz 4). Quelle: § 4 Abs. 3; § 6e Abs. 1; § 6j Abs. 1 GlüStV 2021
Gibt es eine Panik-Taste oder eine kurzfristige Sperre?
Ja. Bei Sportwetten, Online-Casinospielen, Online-Poker und virtuellen Automatenspielen im Internet ist eine deutlich erkennbare und eindeutig beschriftete Schaltfläche anzuzeigen, deren Betätigung eine sofortige kurzzeitige Sperre auslöst (§ 6i Abs. 3 Satz 1).Das Wichtigste zur Dauer: die Sperre endet ohne Antrag nach Ablauf von 24 Stunden ab Betätigung der Schaltfläche (Satz 5). Du musst also nichts weiter tun, um sie wieder aufzuheben — und du bindest dich damit nicht für die Mindestdauer einer regulären OASIS-Sperre.Weitere Vorgaben:Die Schaltfläche ist überall dort dauerhaft anzuzeigen, wo eine Spielteilnahme möglich ist (Satz 2). Nach einer Betätigung ist es nicht zulässig, dich nach einer Bestätigung zu fragen (Satz 7). Eine Rückfrage im Stil von „wirklich?“ wäre unzulässig.Die Eintragung läuft technisch über die Sperrdatei; der Zeitpunkt der Betätigung wird mit übermittelt und gespeichert (Satz 4). Die eingetragenen Daten sind innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Sperre zu löschen (Satz 6). Der Unterschied zur Selbstsperre: Panikknopf = 24 Stunden, endet automatisch. Selbstsperre über OASIS = mindestens drei Monate, anbieterübergreifend, endet nur auf Antrag. Wenn du eine längere Pause brauchst, ist die Selbstsperre der richtige Weg — und bei einem grundsätzlichen Problem die Beratung . Quelle: § 6i Abs. 3 GlüStV 2021
Was ist die Spielsuchtfrüherkennung und der Safe-Server?
Zwei getrennte Systeme, die Anbieter auf eigene Kosten betreiben müssen.Früherkennung (§ 6i Abs. 1). Veranstalter von Online-Casinospielen, Online-Poker und virtuellen Automatenspielen sowie Veranstalter und Vermittler von Online-Sportwetten müssen ein auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhendes, algorithmenbasiertes automatisiertes System zur Früherkennung glücksspielsuchtgefährdeter Spieler einsetzen. Es hat jedenfalls die auf dem Spielkonto erfassten Daten auszuwerten und ist regelmäßig zu aktualisieren. Im Sozialkonzept sind die Maßnahmen festzulegen, die zu ergreifen sind, wenn das System jemanden identifiziert — und diese Maßnahmen sind durchzuführen .Safe-Server (§ 6i Abs. 2). Ein technisches System, das sämtliche für die Glücksspielaufsicht erforderlichen Daten zutreffend erfasst, digital nichtveränderlich ablegt und der Aufsichtsbehörde jederzeit elektronische Kontrolle einschließlich unmittelbarem Zugriff ermöglicht. Personenbezogene Daten sind dabei zu pseudonymisieren — für die Behörde muss aber erkennbar bleiben, welche Vorgänge denselben Spieler betreffen.Wird die Früherkennung nicht betrieben oder nicht aktualisiert, ist das eine Ordnungswidrigkeit (§ 28a Abs. 1 Nr. 26). Quelle: § 6i Abs. 1–2; § 6 Abs. 1 GlüStV 2021
Was ist ein Sozialkonzept?
Das Sozialkonzept ist das verpflichtende Spielerschutzkonzept eines Anbieters (§ 6). Für Angebote im Internet muss es an die besonderen Bedingungen des Internets angepasst, entwickelt und umgesetzt und seine Wirksamkeit wissenschaftlich evaluiert werden (§ 4 Abs. 5 Nr. 4).Es ist kein Papier für die Schublade: die Maßnahmen, die bei einem Treffer der Spielsuchtfrüherkennung zu ergreifen sind, werden im Sozialkonzept festgelegt — und sie sind durchzuführen (§ 6i Abs. 1 Satz 4 und 5).Die Nichtumsetzung bestimmter Bestandteile des Sozialkonzepts ist ausdrücklich als Ordnungswidrigkeit ausgestaltet (§ 28a Abs. 1 Nr. 16), ebenso eine umsatzabhängige Vergütung des leitenden Personals (§ 28a Abs. 1 Nr. 17 zu § 6 Abs. 3) — damit soll verhindert werden, dass Spielerschutz und Vergütungsinteresse gegeneinander laufen. Quelle: § 6; § 4 Abs. 5 Nr. 4; § 6i Abs. 1 GlüStV 2021
Welche Informationen muss ein Anbieter offenlegen?
Vor der Spielteilnahme müssen Anbieter spielrelevante Informationen bereitstellen und über Suchtrisiken , das Verbot der Teilnahme Minderjähriger sowie Möglichkeiten der Beratung und Therapie aufklären (§ 7 Abs. 1 Satz 1).Als spielrelevante Informationen nennt der Katalog unter anderem:alle Kosten , die mit der Teilnahme veranlasst sind,die Höhe aller Gewinne sowie wann und wo sie veröffentlicht werden, die Auszahlungsquote — der Prozentsatz der Auszahlungen für Gewinne vom Einsatz, Informationen zu den Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeiten , das Verfahren zur Ermittlung des Gewinners , insbesondere Informationen über den zugrunde liegenden Zufallsmechanismus, Name und Kontaktdaten des Erlaubnisinhabers (Anschrift, E-Mail, Telefon), Handelsregisternummer, wie du Beschwerden vorbringen kannst ,das Datum der ausgestellten Erlaubnis . Informationen über Höchstgewinne müssen mit der Aufklärung über die Wahrscheinlichkeit von Gewinn und Verlust verbunden werden — ein Höchstgewinn darf also nicht ohne seine Wahrscheinlichkeit dastehen. Spieler und Behörden müssen leichten Zugang zu diesen Informationen haben.Bei virtuellen Automatenspielen gilt zusätzlich: die Wahrscheinlichkeit auf den Höchstgewinn und die durchschnittliche Auszahlungsquote je einen Euro Einsatz sind dort anzuzeigen, wo der Einsatz getätigt werden kann (§ 22a Abs. 3). Quelle: § 7; § 22a Abs. 3 GlüStV 2021
Kann ich einsehen, was ich gespielt habe?
Ja, und zwar ausdrücklich geregelt. Du musst jederzeit die Möglichkeit haben einzusehen (§ 6d Abs. 1 Satz 1):den Stand des Guthabens auf dem Spielkonto, die Spielhistorie insgesamt und je Spielform , Ein- und Auszahlungen ,Limits und Änderungen von Limits ,sonstige Transaktionen der letzten zwölf Monate . Die Spielhistorie hat dabei die einzelnen Einsätze, Gewinne und Verluste unter Angabe des jeweiligen Zeitpunkts zu umfassen (Satz 2) — also nicht nur eine Summe, sondern die einzelnen Vorgänge.Zusätzlich musst du auf Antrag eine geordnete Auflistung sämtlicher Transaktionen der vergangenen zwölf Monate unverzüglich und kostenlos erhalten (§ 6d Abs. 3).Findest du diese Funktionen bei einem Anbieter nicht, ist das ein deutliches Warnzeichen — bei erlaubten Anbietern sind sie Pflicht. Quelle: § 6d Abs. 1, Abs. 3 GlüStV 2021
Werde ich darüber informiert, wie viel ich verloren habe?
Ja — verpflichtend und ungefragt. Veranstalter und Vermittler haben dich über die Summe der Einsätze, Gewinne und Verluste der jeweils vorangegangenen 30 Tage zu informieren (§ 6d Abs. 2 Satz 1).Wann diese Information kommt, ist genau festgelegt (Satz 2):nach jeder Identifizierung und Authentifizierung — also bei jeder Anmeldung,zusätzlich vor Beginn eines Spiels, wenn seit der letzten Information mehr als 24 Stunden vergangen sind . Und sie lässt sich nicht wegklicken: eine Spielteilnahme darf erst nach ausdrücklich erklärter Kenntnisnahme der Information durch den Spieler erfolgen (Satz 3).Das ist neben dem Zeit-Hinweis nach 60 Minuten und den Limits eines der wirksamsten Schutzinstrumente des Vertrags, weil es die eigene Bilanz sichtbar macht, bevor weitergespielt wird. Die vollständige Einzelaufstellung findest du in der Spielhistorie nach § 6d Abs. 1. Quelle: § 6d Abs. 2 GlüStV 2021
Was passiert mit meinen Daten und wie lange werden sie gespeichert?
Der Vertrag enthält eigene Vorgaben zu Speicherung, Aufbewahrung und Löschung — mit unterschiedlichen Fristen je nach Datei.Beim Anbieter (§ 6g): Erlaubnisinhaber müssen die personenbezogenen Daten ab Schließung des Spielkontos fünf Jahre aufbewahren ; nach Ablauf dieses Zeitraums sind sie zu löschen (Abs. 1). Die Daten sind jederzeit wirksam vor unbefugtem Zugriff zu schützen (Abs. 2), und du bist über Art und Umfang von Speicherung, Aufbewahrung und Löschung zu informieren (Abs. 3).In der Limitdatei (§ 6c): Einzahlungsdaten sind unverzüglich nach Ablauf des Monats zu löschen (Abs. 7), die übrigen Daten nach Ablauf eines Jahres seit der letzten Aktivität (Abs. 8). Die Identitätsdaten dürfen durch ein Pseudonym ersetzt werden.In der Datei gegen paralleles Spiel (§ 6h Abs. 5): Löschung nach Ablauf der Fünf-Minuten-Wartefrist; eine Auswertung für andere Zwecke ist unzulässig.Beim Panikknopf (§ 6i Abs. 3 Satz 6): Löschung innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der 24-Stunden-Sperre.Auf dem Safe-Server (§ 6i Abs. 2): aufsichtsrelevante Daten werden nichtveränderlich abgelegt, personenbezogene Daten dabei pseudonymisiert .Die Verarbeitung ist in allen Fällen auf die gesetzlichen Zwecke beschränkt. Rechte aus der DSGVO — etwa auf Auskunft — bleiben daneben bestehen. Quelle: § 6g; § 6c Abs. 7–8; § 6h Abs. 5; § 23 Abs. 5; § 6i Abs. 2 GlüStV 2021
Sperrsystem (OASIS)
Was ist das Sperrsystem OASIS?
Zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht wird ein zentrales, spielformübergreifendes Sperrsystem unterhalten (§ 8 Abs. 1 Satz 1), bundesweit bekannt als OASIS . Seit der Vertragsänderung von 2022 wird es für alle Länder einheitlich von der zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes Hessen betrieben (§ 8 Abs. 1 Satz 2) — dort liegt auch die zentrale Zuständigkeit für den Anschluss der Verpflichteten.Wirkung: gesperrte Spieler dürfen an öffentlichen Glücksspielen nicht teilnehmen (§ 8 Abs. 2 Satz 1). Die Sperre wirkt anbieterübergreifend und spielformübergreifend — sie erfasst Online-Angebote ebenso wie Spielhallen, Spielbanken und Wettvermittlungsstellen. Es gibt allerdings gesetzliche Ausnahmen , etwa für Lotterien mit höchstens zwei Ziehungen pro Woche.Kontrolle (§ 8 Abs. 3): Veranstalter und Vermittler müssen spielwillige Personen durch Kontrolle eines amtlichen Ausweises oder eine vergleichbare Identitätskontrolle identifizieren und einen Abgleich mit der Sperrdatei durchführen. Im Internet erfolgt der Abgleich zu dem Zeitpunkt, zu dem auch die Meldung zur Aktivschaltung erfolgt; stationär in Wettvermittlungsstellen, Spielhallen und Spielbanken bei jedem Betreten . Quelle: § 8 Abs. 1–3; § 23 GlüStV 2021
Darf ich trotz OASIS-Sperre noch Lotto spielen?
Ja, für einen klar umgrenzten Teil. Vom Teilnahmeverbot für gesperrte Spieler ausgenommen ist die Teilnahme an (§ 8 Abs. 2 Satz 2):Lotterien, die nicht häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden ,Lotterien in Form des Gewinnsparens ,Pferdewetten , die von Vereinen, die einen Totalisator nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz betreiben, oder auf einer inländischen Pferderennbahn stationär angeboten werden.Zwei Einschränkungen, die leicht übersehen werden: Sofortlotterien im Internet gelten nicht als Lotterien im Sinne dieser Ausnahme (Satz 3). Online-Rubbellose bleiben also gesperrt.Die Ausnahme für Pferdewetten gilt nur stationär und nur bei den genannten Anbietern — nicht im Internet . Alles andere — Online-Slots, Online-Poker, Online-Casinospiele, Sportwetten, Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen — bleibt während der Sperre geschlossen. Genau dieselbe Abgrenzung verwendet der Vertrag beim Einzahlungslimit (§ 6c Abs. 9). Quelle: § 8 Abs. 2 Satz 2–3 GlüStV 2021
Wie kann ich mich selbst sperren lassen?
Du kannst jederzeit eine Selbstsperre beantragen. Der Antrag geht entweder direkt bei einem Veranstalter oder Vermittler oder bei der für die Führung der Sperrdatei zuständigen Stelle (§ 8a Abs. 1 und 2) — das ist die Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes Hessen.Dauer (§ 8a Abs. 6): die Sperre beträgt mindestens ein Jahr . Bei einer Selbstsperre kannst du aber einen abweichenden, kürzeren Zeitraum beantragen — der drei Monate nicht unterschreiten darf . Gibst du eine kürzere Dauer als drei Monate an, gilt das als Angabe von drei Monaten .Wirkung: die Sperre wirkt anbieterübergreifend über OASIS und erfasst Online-Angebote ebenso wie Spielhallen, Spielbanken und Wettvermittlungsstellen. Es gibt gesetzliche Ausnahmen, etwa für Lotto mit höchstens zwei Ziehungen pro Woche.Bestätigung: wer die Sperre einträgt, teilt dir unverzüglich in Textform mit, dass eine Sperre eingetragen ist, und informiert über das Verfahren zur Beendigung (§ 8a Abs. 5).Kosten: das Stellen eines Sperrantrags ist kostenfrei (§ 8c Satz 2).Brauchst du nur eine kurze Unterbrechung, ist der Panikknopf mit 24 Stunden das mildere Mittel. Geht es um mehr, ist die Beratung der bessere erste Schritt. Quelle: § 8a Abs. 1, 2, 5, 6; § 8c Satz 2 GlüStV 2021
Was ist eine Fremdsperre und kann ich jemand anderen sperren lassen?
Eine Fremdsperre tragen Veranstalter und Vermittler ein für Personen, von denen sie aufgrund der Wahrnehmung ihres Personals, aufgrund von Meldungen Dritter oder aufgrund sonstiger tatsächlicher Anhaltspunkte wissen oder annehmen müssen, dass sie (§ 8a Abs. 1):spielsuchtgefährdet oder überschuldet sind,ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen oder Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen oder Vermögen stehen .Meldungen Dritter sind damit ausdrücklich ein möglicher Anlass — Angehörige können sich also an einen Anbieter oder an die für die Sperrdatei zuständige Stelle wenden (Abs. 2). Die Entscheidung über die Eintragung trifft aber der Verpflichtete beziehungsweise die Behörde, nicht die meldende Person.Verfahrensrechte der betroffenen Person: Vor Eintragung einer Fremdsperre ist ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben; Gelegenheit und etwaige Stellungnahme sind zu dokumentieren (Abs. 3).Sie wird unverzüglich in Textform über die Eintragung und über das Verfahren zur Beendigung informiert (Abs. 5). Für die Aufhebung gelten längere Fristen als bei der Selbstsperre. Wenn es um eine nahestehende Person geht, ist eine Beratungsstelle der sinnvollere erste Weg — auch für Angehörige. Quelle: § 8a Abs. 1, 2, 3, 5 GlüStV 2021
Wie kann eine Sperre wieder aufgehoben werden?
Nur auf schriftlichen Antrag der gesperrten Person (§ 8b Abs. 1 Satz 1) — auch dann, wenn bei der Beantragung der Sperre eine bestimmte Frist genannt wurde. Wird kein Antrag gestellt, endet die Sperre nicht (Satz 4). Sie läuft also nicht von selbst aus.Frühestens kann der Antrag nach Ablauf der Mindestdauer nach § 8a Abs. 6 gestellt werden (Satz 3).Wohin (§ 8b Abs. 2): der Antrag ist bei der für die Führung der Sperrdatei zuständigen Behörde zu stellen — das ist die Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes Hessen. Es genügt die Weiterleitung des Antrags durch einen Veranstalter oder Vermittler ; du kannst ihn also auch bei einem Anbieter einreichen.Ab wann sie wirkt (§ 8b Abs. 3): die Aufhebung wird nach Eintragung wirksam, jedochbei einer Selbstsperre nicht vor Ablauf einer Woche , bei einer Fremdsperre nicht vor Ablauf eines Monats nach Eingang des Antrags bei der Behörde. Die Entsperrung wird dir mitgeteilt.Bei einer Fremdsperre wird zusätzlich der Anbieter informiert, der die Sperre eingetragen hat; beruht sie auf einer Meldung Dritter, werden auch diese über den Antrag und die Möglichkeit eines erneuten Sperrantrags informiert (§ 8b Abs. 4).Der Antrag auf Beendigung der Sperre ist kostenfrei (§ 8c Satz 2). Quelle: § 8b; § 8c Satz 2; § 8 Abs. 4 GlüStV 2021
Kostet eine Sperre oder Entsperrung etwas?
Für dich nicht. § 8c stellt beides ausdrücklich klar:Der Anschluss an das Sperrsystem und dessen Nutzung sind kostenpflichtig — aber für die nach § 8 Abs. 3 Verpflichteten, also die Veranstalter und Vermittler (Satz 1). Das Stellen eines Sperrantrags und eines Antrags auf Beendigung der Sperre sind kostenfrei (Satz 2). Verlangt jemand von dir Geld für eine Selbstsperre oder eine Entsperrung, ist das nicht vom Staatsvertrag gedeckt.Dieselbe Systematik gilt an anderen Stellen: die Festsetzung oder Änderung eines Limits muss für dich ebenfalls kostenfrei sein (§ 6c Abs. 10 Satz 2), und die Abmeldung zur Beendigung der Aktivschaltung ist kostenfrei (§ 6h Abs. 8 Satz 2). Auch für das Schließen des Spielkontos und die Auszahlung des Restguthabens dürfen keine Gebühren erhoben werden (§ 6b Abs. 7 Satz 2). Quelle: § 8c GlüStV 2021
Darf mich ein Anbieter zur Entsperrung überreden oder mir danach einen Bonus geben?
Nein, in beide Richtungen nicht.Kein Einwirken (§ 8 Abs. 4 Satz 1). Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, an denen gesperrte Spieler nicht teilnehmen dürfen, dürfen nicht auf diese einwirken, einen Antrag auf Entsperrung zu stellen . Eine Erinnerungsmail im Stil von „deine Sperre könnte bald enden“ wäre damit unzulässig.Keine Vorteile danach (§ 8 Abs. 4 Satz 2). Es dürfen keine Vorteile wie Boni oder Rabatte für Spieler gewährt werden, deren Spielersperre aufgehoben worden ist . Der Rückkehrbonus ist also verboten — und zwar unabhängig davon, wie er genannt wird.Keine adressierte Werbung während der Sperre (§ 5 Abs. 5). Persönlich adressierte Werbung für solche Glücksspiele an gesperrte Spieler ist unzulässig. Werbende müssen vor dem Versand — etwa per Post oder E-Mail — durch Abgleich mit der Sperrdatei sicherstellen , dass der Empfänger nicht gesperrt ist. Ergibt der Abgleich eine Sperre, gilt eine zuvor erteilte Einwilligung als widerrufen .Verstöße gegen die adressierte Werbung an gesperrte Spieler sind eine Ordnungswidrigkeit (§ 28a Abs. 1 Nr. 12). Wenn dir so etwas begegnet, ist das ein Fall für eine Beschwerde bei der Aufsicht . Quelle: § 8 Abs. 4; § 5 Abs. 5 GlüStV 2021
Spielarten & Regeln
Welche Regeln gelten für Online-Slots (virtuelle Automatenspiele)?
Für virtuelle Automatenspiele gilt ein enger Katalog (§ 22a):Einzelerlaubnis: jedes Spiel muss vorher einzeln von der zuständigen Behörde erlaubt worden sein; nicht erlaubte Spiele sind unerlaubte Glücksspiele (Abs. 1).Keine Tischspiele: Spiele, die herkömmlich in Spielbanken veranstalteten Tischspielen mit Bankhalter entsprechen — insbesondere Roulette, Black Jack, Baccara —, sind als Automatenspiel unzulässig (Abs. 2).Transparenz: gleiche Chancen für alle, leicht aufrufbare Spielregeln, und die Wahrscheinlichkeit auf den Höchstgewinn sowie die Auszahlungsquote je 1 € Einsatz sind dort anzuzeigen, wo der Einsatz erfolgt (Abs. 3).Kein Autoplay: ein Spiel darf nur infolge einer Erklärung des Spielers beginnen, die erst nach Beendigung des vorherigen Spiels abgegeben werden darf. Selbstständig startende Programmabläufe und Erklärungen, an mehreren Spielen in Folge teilzunehmen, sind unzulässig (Abs. 4).Nur Euro und Cent: die Umrechnung in andere Währungen, Punkte oder sonstige Einheiten ist unzulässig (Abs. 5).Mindestdauer: ein Spiel muss durchschnittlich mindestens fünf Sekunden dauern (Abs. 6).Höchsteinsatz: gesetzlich 1 € je Spiel — von der Behörde anpassbar (Abs. 7).Jackpotverbot: ein Gewinn muss in einem vorab festgelegten Vielfachen des Einsatzes bestehen; Einsätze oder Gewinne dürfen nicht angesammelt werden, um Gewinne für künftige Spiele zu schaffen (Abs. 8).Kein Mehrfachspiel: gleichzeitiges Spielen mehrerer Automatenspiele ist verboten, auch desselben Spiels; es darf nur ein Spiel zur gleichen Zeit angezeigt werden (Abs. 10).Wortverbot: die Begriffe „Casino“ oder „Casinospiele“ dürfen im Zusammenhang mit Veranstaltung, Eigenvertrieb oder Werbung nicht verwendet werden (Abs. 11).Nur online: die Veranstaltung ist nur über das Internet zulässig, der stationäre Vertrieb ist verboten (Abs. 12). Hinzu kommt die Fünf-Minuten-Pause nach dem Spielzeit-Hinweis (Abs. 9). Quelle: § 22a GlüStV 2021
Wie viel darf ich pro Spin einsetzen?
Der gesetzliche Höchsteinsatz beträgt 1 € je Spiel (§ 22a Abs. 7 Satz 1).Dieser Wert ist aber nicht in Stein gemeißelt. Satz 2 gibt der zuständigen Erlaubnisbehörde ausdrücklich die Befugnis, „zur Erreichung der Ziele des § 1 den Höchsteinsatz je Spiel nach Satz 1 an geänderte Verhältnisse anzupassen“ . Solche Anpassungen stehen in einer Entscheidungsrichtlinie der GGL und nicht im Vertragstext — wer den aktuellen Stand braucht, muss dort nachsehen.Von dieser Befugnis hat die GGL Gebrauch gemacht: seit dem 1. Juli 2026 dürfen lizenzierte Anbieter unter bestimmten Voraussetzungen Einsätze oberhalb von 1 € zulassen, gestaffelt bis 3 € und bis 5 € pro Spin. Das gesetzliche Limit selbst bleibt bei 1 € — die Erhöhung ist eine an Bedingungen geknüpfte Abweichung im Einzelfall, sie ist befristet, und es besteht kein Anspruch darauf : ob dein Anbieter sie überhaupt anbietet und dir gewährt, entscheidet er selbst. Die Einzelheiten zu Stufen, Voraussetzungen und Befristung haben wir in unserem Beitrag zum Stufenmodell aus den Originaldokumenten der GGL ausgewertet.Was das praktisch bedeutet: ein höherer Einsatz pro Spin erhöht das mögliche Verlusttempo im gleichen Verhältnis. Die Schutzinstrumente bleiben davon unberührt — du kannst jederzeit ein Einsatz- oder Verlustlimit setzen (§ 6c Abs. 2), das der Anbieter anbieten muss, und eine Verringerung greift sofort. Quelle: § 22a Abs. 7 GlüStV 2021
Sind Roulette und Blackjack online erlaubt?
Nur eingeschränkt — und die Antwort hängt vom Bundesland ab.Klassische Bankhalterspiele wie Roulette, Black Jack und Baccara zählen zu den Online-Casinospielen (§ 3 Abs. 1a Satz 2). Diese sind nicht bundesweit erlaubnisfähig: die Länder können sie für ihr jeweiliges Hoheitsgebiet entweder selbst veranstalten oder eine begrenzte Zahl von Konzessionen erteilen (§ 22c Abs. 1). Ob ein legales Angebot für dich verfügbar ist, hängt also davon ab, ob dein Bundesland davon Gebrauch gemacht hat.Als virtuelles Automatenspiel sind solche Tischspiele ausdrücklich unzulässig (§ 22a Abs. 2). Ein Anbieter mit bundesweiter Slot-Erlaubnis darf sie also nicht als „Automatenspiel“ anbieten.Zwei weitere Punkte:Live-Übertragungen eines terrestrisch durchgeführten Bankhalterspiels gehören ebenfalls zu den Online-Casinospielen (§ 3 Abs. 1a Satz 2).Die Übertragung von Automatenspielen aus einer Spielbank, aus Spielhallen oder anderen Örtlichkeiten mit Geldspielgeräten und die Teilnahme daran über das Internet sind verboten (§ 22c Abs. 4). Ob ein konkretes Angebot erlaubt ist, klärt die Whitelist der GGL beziehungsweise die Angaben des jeweiligen Landes. Quelle: § 22a Abs. 2; § 22c; § 3 Abs. 1a GlüStV 2021
Wie sind Online-Casinospiele geregelt (Konzessionen)?
Online-Casinospiele regeln die Länder für ihr jeweiliges Hoheitsgebiet auf gesetzlicher Grundlage (§ 22c Abs. 1). Sie haben zwei Wege:Selbst veranstalten — durch das Land, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine privatrechtliche Gesellschaft mit maßgeblicher öffentlicher Beteiligung (Nr. 1), oderKonzessionen erteilen — höchstens so viele, wie nach dem Spielbankenrecht des jeweiligen Landes mit Stand 17. Januar 2020 Spielbankkonzessionen vergeben werden konnten (Nr. 2). Konzessionen nach Nr. 2 sind zu befristen und zu widerrufen, wenn der Konzessionsnehmer die Begrenzung auf das Hoheitsgebiet missachtet (Abs. 3). Länder können kooperieren: gemeinsame Veranstaltung auf Grundlage eines Verwaltungsabkommens oder gemeinsame Konzessionen, wobei sich deren Zahl auf die Gesamtzahl der in den beteiligten Ländern zulässigen Konzessionen beschränkt (Abs. 2).Verboten ist die audiovisuelle oder rein visuelle Übertragung von Automatenspielen aus Spielbanken, Spielhallen oder anderen Örtlichkeiten mit Geldspielgeräten und die Teilnahme daran über das Internet (Abs. 4).Das Nähere regeln die Länder in landesrechtlichen Bestimmungen (Abs. 5). Der Zuschnitt ist damit deutlich enger als bei den bundesweit erlaubnisfähigen Slots und beim Online-Poker — und er unterscheidet sich von Land zu Land. Quelle: § 22c GlüStV 2021
Welche Regeln gelten für Online-Poker?
Online-Poker ist bundesweit erlaubnisfähig , aber jede Variante braucht eine eigene Erlaubnis.Einzelerlaubnis je Variante (§ 22b Abs. 1). Erlaubnisinhaber dürfen einzelne Varianten des Online-Pokerspiels nur anbieten, wenn die jeweilige Variante zuvor auf ihren Antrag behördlich erlaubt wurde. Die beabsichtigten Spielregeln sind der Behörde mitzuteilen; wesentliche Änderungen bedürfen erneut der Erlaubnis. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die Variante den Zielen des § 1 nicht zuwiderläuft, und kann jederzeit widerrufen werden. Nicht erlaubte Varianten sind unerlaubte Glücksspiele. Grenzen in der Erlaubnis (§ 22b Abs. 2). Festzulegen sind insbesondere:Höchstgrenzen für die Mindesteinsätze je Hand , Höchstgrenzen für den Betrag, den ein Spieler an einem virtuellen Tisch zur Verfügung haben darf , Höchstgrenzen für den Buy-in , also den Betrag für die Teilnahme oder weitere Teilnahme an einem Turnier. Weitere Inhalts- und Nebenbestimmungen können auch nachträglich vorgesehen werden, soweit das den Zielen des § 1 dient.Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit von grundsätzlich 1.000 € im Monat gilt auch hier. Quelle: § 22b Abs. 1–2 GlüStV 2021
Darf ich beim Online-Poker mehrere Tische spielen oder Bots einsetzen?
Der Vertrag regelt das ausdrücklich (§ 22b Abs. 3 bis 5):Nur Menschen gegeneinander (Abs. 3). Es dürfen ausschließlich natürliche Personen gegeneinander spielen, und Anbieter müssen das durch geeignete Maßnahmen sicherstellen. Setzen natürliche Personen Programme ein, die automatisiert in ihrem Namen spielen, handelt es sich für diese Personen um unerlaubtes Glücksspiel. Bots sind damit nicht bloß ein Verstoß gegen die AGB des Anbieters.Keine Tischwahl (Abs. 4). Die Zuweisung eines Spielers zu einem von mehreren virtuellen Tischen mit demselben Spielangebot hat zufällig zu erfolgen. Eine Auswahl des Tisches durch den Spieler ist unzulässig — gezieltes Aufsuchen bestimmter Gegner ist damit ausgeschlossen.Mehrtischspiel grundsätzlich verboten (Abs. 5). Das gleichzeitige Spielen mehrerer Online-Poker-Spiele ist verboten, und Veranstalter müssen das technisch sicherstellen. Die Erlaubnisbehörde kann jedoch das gleichzeitige Spielen an bis zu vier virtuellen Tischen erlauben , wenn das den Zielen des § 1 besser dient. Ob dein Anbieter bis zu vier Tische anbietet, hängt also von seiner konkreten Erlaubnis ab. Vom allgemeinen Verbot des parallelen Spiels bei mehreren Anbietern (§ 6h) bleibt das unberührt. Quelle: § 22b Abs. 3–5 GlüStV 2021
Welche Sportwetten sind erlaubt?
Erlaubt werden können Ergebniswetten — als Kombinations- oder Einzelwetten auf den Ausgang von Sportereignissen oder von Abschnitten — sowie Ereigniswetten auf einzelne Vorgänge während des Sportereignisses oder auf eine Kombination solcher Vorgänge (§ 21 Abs. 1).Unzulässig sind insbesondere (§ 21 Abs. 1a):Wetten auf Sportereignisse, an denen ausschließlich oder überwiegend Minderjährige beteiligt sind — es sei denn, es handelt sich um national oder international bedeutsame sportliche Großereignisse, ebenso Wetten auf Ereignisse, an denen ausschließlich oder überwiegend Amateure teilnehmen, Wetten, die in erheblichem Maße anfällig für Manipulationen sind oder die Integrität des Wettbewerbs gefährden — insbesondere Geschehnisse, die ein Teilnehmer selbst willkürlich herbeiführen kann , Wetten auf den Eintritt eines regelwidrigen Verhaltens oder auf dessen Sanktionierung — also etwa auf eine bestimmte Verwarnung. Ortsbezogen: in einem Gebäude oder Gebäudekomplex, in dem sich eine Spielhalle oder Spielbank befindet, dürfen Sportwetten nicht vermittelt werden (Abs. 2).Zur Manipulationsabwehr müssen Veranstalter sich an einem unabhängigen Frühwarnsystem beteiligen und Auffälligkeiten unverzüglich melden; Beteiligte mit Einfluss auf den Ausgang dürfen nicht auf dieses Ereignis wetten (Abs. 3). Quelle: § 21 Abs. 1, 1a, 2; § 3 Abs. 1 GlüStV 2021
Sind Livewetten erlaubt?
Ja, aber nur in einem engen Rahmen. Während des laufenden Sportereignisses dürfen ausschließlich Wetten abgeschlossen werden, die (§ 21 Abs. 4 Satz 2):Wetten auf das Endergebnis sind, oderWetten auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder einen ähnlichen Bestandteil eines Endergebnisses in Sportarten, in denen im Laufe des Ereignisses regelmäßig nur eine geringe Gesamtanzahl dieser Ereignisse auftritt — insbesondere Fußball, Hockey, Eishockey oder Volleyball . Alles andere ist als Livewette nicht zulässig. Die Begrenzung zielt auf das hohe Ereignistempo, das Livewetten sonst hätten.Ebenfalls unzulässig: die Verknüpfung der Übertragung von Sportereignissen in Rundfunk und Telemedien mit der Veranstaltung oder Vermittlung von Sportwetten (Abs. 4 Satz 1).Daran schließen zwei Werberegeln an:Unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung eines Sportereignisses ist auf dem übertragenden Kanal Werbung für Sportwetten auf dieses Ereignis nicht zulässig (§ 5 Abs. 3 Satz 2). Live-Zwischenstände dürfen nicht mit der Werbung für Sportwetten auf dieses Ereignis verbunden werden — die Anzeige von Live-Zwischenständen zu Wettangeboten auf der eigenen Internetseite eines Wettanbieters bleibt davon unberührt (§ 5 Abs. 6 Satz 2). Quelle: § 21 Abs. 4; § 5 Abs. 3 Satz 2; § 5 Abs. 6 Satz 2 GlüStV 2021
Woher weiß ich, welche Wetten mein Anbieter anbieten darf?
Sportwetten dürfen nur angeboten werden, wenn sie nach Art und Zuschnitt zuvor von der zuständigen Behörde erlaubt worden sind (§ 21 Abs. 5 Satz 1). Die Erlaubnis erfolgt auf Antrag.Praktisch läuft das über eine Liste : die Behörde kann in der Erlaubnis auf eine auf ihrer Internetseite veröffentlichte Liste erlaubter Wetten Bezug nehmen (Satz 3). Für Wetten, die bereits in dieser Liste stehen, gilt die Erlaubnis als erteilt, wenn der Veranstalter die Absicht angezeigt hat und die Behörde nicht binnen zwei Wochen widersprochen hat (Satz 4).Umgekehrt gilt: wird eine Wette aus der Liste gestrichen, entfällt die Erlaubnis dafür (Satz 6). Veranstalter sind verpflichtet, die Liste regelmäßig, mindestens einmal monatlich, zu überprüfen (Satz 7). Eine erteilte Erlaubnis kann zudem widerrufen werden (Satz 5).Wenn du wissen willst, ob eine bestimmte Wettart zulässig ist, ist diese behördliche Liste die maßgebliche Quelle — nicht das Angebot auf der Anbieterseite. Quelle: § 21 Abs. 5 GlüStV 2021
Wie sind Pferdewetten geregelt?
Pferdewetten sind ein Sonderfall mit eigener Rechtsgrundlage.Stationär (§ 27 Abs. 1): die Veranstaltung und Vermittlung darf nur mit einer Erlaubnis nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz erfolgen. Aus dem Staatsvertrag sind dabei § 4 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 anwendbar — also insbesondere der Jugendschutz.Im Internet (§ 27 Abs. 2): das Veranstalten und Vermitteln nach Absatz 1 erlaubter Pferdewetten im Internet kann im ländereinheitlichen Verfahren erlaubt werden; die Anforderungen der §§ 4b bis 4d gelten entsprechend. Im Erlaubnisverfahren ist anzugeben, welche Typen von Pferdewetten angeboten werden sollen; für neue Typen kann eine Wartefrist nach Anzeige bestimmt werden (Abs. 3).Welche Vorschriften überhaupt gelten: für Pferdewetten sind nach § 2 Abs. 5 nur die §§ 1 bis 3, 5 bis 9a und 23 sowie der Achte und Zehnte Abschnitt anwendbar. Werbung, Sozialkonzept, Aufklärung, Sperrsystem und Aufsicht gelten also, der Katalog der §§ 6a bis 6j jedoch nicht unmittelbar.Beim Sperrsystem gibt es eine Besonderheit: gesperrte Spieler dürfen an Pferdewetten teilnehmen, die von Totalisator-Vereinen oder auf einer inländischen Pferderennbahn stationär angeboten werden (§ 8 Abs. 2 Satz 2) — im Internet gilt diese Ausnahme nicht . Quelle: § 27; § 2 Abs. 5; § 8 Abs. 2 GlüStV 2021
Sind Boni und Freispiele erlaubt?
Der Staatsvertrag verbietet Boni nicht generell, begrenzt sie aber über mehrere Regeln.Als Werbung (§ 5). Jede Bonus- oder Aktionskommunikation ist Werbung und unterliegt damit § 5: sie darf den Zielen des § 1 nicht zuwiderlaufen, nicht übermäßig sein, sich nicht an Minderjährige oder vergleichbar gefährdete Zielgruppen richten und nicht irreführen — irreführend ist insbesondere eine unzutreffende Aussage über Gewinnchancen oder Art und Höhe der Gewinne (§ 5 Abs. 2). Auch die zeitlichen Werbegrenzen gelten.Unentgeltliche Angebote (§ 6j Abs. 1). Gratis- und Demo-Versionen, die einem angebotenen Glücksspiel entsprechen, dürfen nur Spielern mit einem Spielkonto angeboten werden; ohne Spielkonto darf der Anbieter sie nicht ermöglichen, ebenso wenig für Minderjährige und gesperrte Spieler.Keine Boni nach Entsperrung (§ 8 Abs. 4 Satz 2). Für Spieler, deren Sperre aufgehoben wurde, dürfen keine Vorteile wie Boni oder Rabatte gewährt werden.Keine adressierte Bonuswerbung an gesperrte Spieler (§ 5 Abs. 5). Vor dem Versand persönlich adressierter Werbung ist ein Abgleich mit der Sperrdatei erforderlich.Die konkreten Bonusbedingungen legt der Anbieter im Rahmen seiner Erlaubnis fest — Umsatzanforderungen und Fristen regelt der Staatsvertrag nicht. Quelle: § 5; § 6j; § 8 Abs. 4 GlüStV 2021
Sind Demo- und Gratisspiele anders eingestellt als das Echtgeldspiel?
Nein — der Vertrag verlangt ausdrücklich Gleichlauf.§ 6j Abs. 2: bietet ein Veranstalter oder Vermittler ein unentgeltliches Unterhaltungsangebot an, das einem bestimmten öffentlichen Glücksspiel im Internet entspricht oder — insbesondere durch Benennung oder äußere Gestaltung — den Anschein erweckt, einem bestimmten virtuellen Automatenspiel oder Online-Casinospiel zu entsprechen, hat das unentgeltliche Angebot dem Glücksspiel insgesamt zu entsprechen, insbesondere hinsichtlich der Gewinnwahrscheinlichkeit und der Auszahlungsquote . Ausgenommen sind nur das nicht zu entrichtende Entgelt und der fehlende Geldgewinn.Ein „großzügig eingestellter“ Demo-Modus, der zum Echtgeldspiel verleiten soll, ist damit unzulässig. Fallen beim echten Spiel Gebühren oder ähnliche Abgaben an, sind diese im Demo-Angebot sogar zu simulieren und anzugeben .Zugang (§ 6j Abs. 1): solche Angebote dürfen nur Spielern mit einem Spielkonto zugänglich sein. Der Anbieter darf sie ohne Spielkonto nicht ermöglichen — und ebenso wenig Minderjährigen oder gesperrten Spielern. Ein frei zugänglicher Demo-Slot ohne Anmeldung wäre bei einem erlaubten Anbieter also nicht zulässig.Beim Wechsel zwischen Bereichen einer Domain sind Demo-Spiele während der Ein-Minuten-Wartezeit ebenfalls gesperrt (§ 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 4). Quelle: § 6j Abs. 1–2 GlüStV 2021
Lotterien & Lotto
Wie ist Lotto rechtlich geregelt?
Was eine Lotterie ist (§ 3 Abs. 3): ein Glücksspiel, bei dem einer Mehrzahl von Personen die Möglichkeit eröffnet wird, nach einem bestimmten Plan gegen ein bestimmtes Entgelt die Chance auf einen Geldgewinn zu erlangen. Die Vorschriften gelten auch, wenn statt Geld Sachen oder andere geldwerte Vorteile gewonnen werden können (Ausspielung).Wer veranstalten darf (§ 10): die Länder haben die ordnungsrechtliche Aufgabe, ein ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen , beraten von einem Fachbeirat. Sie können diese Aufgabe selbst erfüllen, durch eine gemeinsame öffentliche Anstalt, durch juristische Personen des öffentlichen Rechts oder durch privatrechtliche Gesellschaften mit maßgeblicher öffentlicher Beteiligung (Abs. 2). Klassenlotterien dürfen nur von einer von allen Vertragsländern gemeinsam getragenen Anstalt des öffentlichen Rechts veranstaltet werden (Abs. 3).Der entscheidende Satz (§ 10 Abs. 6): anderen als den in den Absätzen 2 und 3 Genannten darf nur die Veranstaltung von Lotterien und Ausspielungen nach den Vorschriften des Dritten Abschnitts erlaubt werden — also nur die Soziallotterien mit geringerem Gefährdungspotential nach §§ 12 ff.Weitere Eckpunkte: die Länder begrenzen die Zahl der Annahmestellen (Abs. 4), und ein erheblicher Teil der Einnahmen ist für öffentliche, gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke zu verwenden (Abs. 5). Der Eigenvertrieb und die Vermittlung von Lotterien im Internet sind erlaubnisfähig (§ 4 Abs. 4). Quelle: § 3 Abs. 3; § 10; § 4 Abs. 4 GlüStV 2021
Warum wird nur zweimal pro Woche gezogen und ist der Jackpot begrenzt?
Für Lotterien mit planmäßigem Jackpot (§ 22 Abs. 1): Die Höhe planmäßiger Jackpots ist in der Erlaubnis zu begrenzen , um die Ziele des § 1 zu erreichen. Sie dürfen nicht häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden . Die Veranstaltung ist auch in Kooperation mit anderen Lotterieveranstaltern grenzüberschreitend zulässig . Die Auswirkungen auf die Bevölkerung sind mit einer wissenschaftlichen Begleituntersuchung zu evaluieren. Die Zwei-Ziehungen-Grenze ist mehr als eine Formalie — sie ist der Anknüpfungspunkt für zwei wichtige Privilegien : nur Lotterien, die nicht häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden, sind vom anbieterübergreifenden Einzahlungslimit ausgenommen (§ 6c Abs. 9) und vom Teilnahmeverbot für gesperrte Spieler (§ 8 Abs. 2 Satz 2). Der niedrigere Ereignistakt gilt als geringeres Gefährdungspotential.Bei Soziallotterien nach dem Dritten Abschnitt ist der Rahmen enger: eine Erlaubnis darf insbesondere nicht erteilt werden, wenn der Spielplan vorsieht, dass die Ziehungsergebnisse öfter als zweimal wöchentlich bekanntgegeben werden, dass der Höchstgewinn drei Millionen Euro übersteigt oder dass ein planmäßiger Jackpot gebildet wird (§ 13 Abs. 2 Nr. 1). Quelle: § 22 Abs. 1; § 13 Abs. 2; § 6c Abs. 9; § 8 Abs. 2 GlüStV 2021
Sind Rubbellose und Sofortlotterien online erlaubt?
Sofortlotterien sind erlaubnisfähig, werden aber anders behandelt als Ziehungslotterien .Vorgaben in der Erlaubnis (§ 22 Abs. 2): für die Veranstaltung von Sofortlotterien sind zur Erreichung der Ziele des § 1 begrenzende Vorgaben vorzusehen — beispielhaft genannt werden Art und Zuschnitt der Lotterie, etwa Höchstgewinnsummen und Gewinnplan , sowie Vertriebsmöglichkeiten und Werbemöglichkeiten .Zweimal ausdrücklich ausgenommen von den Lotterie-Privilegien: Einzahlungslimit: Sofortlotterien im Internet gelten nicht als Lotterien im Sinne der Ausnahme — sie fallen also unter das anbieterübergreifende Limit von grundsätzlich 1.000 € (§ 6c Abs. 9 Satz 2).Sperrsystem: ebenso gelten sie nicht als Lotterien im Sinne der Sperrausnahme — gesperrte Spieler dürfen online nicht daran teilnehmen (§ 8 Abs. 2 Satz 3). Der Grund für die Ungleichbehandlung liegt im Ereignistakt: beim Rubbellos folgt das Ergebnis unmittelbar auf den Einsatz und lässt sich beliebig oft wiederholen, während die Ziehungslotterie höchstens zweimal pro Woche stattfindet. Quelle: § 22 Abs. 2; § 6c Abs. 9; § 8 Abs. 2 Satz 3 GlüStV 2021
Wie sind Soziallotterien geregelt?
Der Dritte Abschnitt regelt Lotterien mit geringerem Gefährdungspotential — das sind die Lotterien, die auch andere als die staatlichen Veranstalter durchführen dürfen (§ 10 Abs. 6).Erlaubnisvoraussetzungen (§ 12 Abs. 1): keine Versagungsgründe nach § 13, Erfüllung der Anforderungen an Veranstalter und Spielplan, keine wirtschaftlichen Zwecke über den Werbeeffekt hinaus, und keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung.Versagungsgründe (§ 13 Abs. 2): eine Erlaubnis darf insbesondere nicht erteilt werden, wenn der Spielplan vorsieht, dassdie Ziehungsergebnisse öfter als zweimal wöchentlich bekanntgegeben werden, der Höchstgewinn drei Millionen Euro übersteigt , ein planmäßiger Jackpot gebildet wird, oder wenn eine interaktive Teilnahme in Rundfunk und Telemedien mit zeitnaher Gewinnbekanntgabe ermöglicht wird.Veranstalter (§ 14): muss die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz erfüllen — also gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich sein — und zuverlässig sein.Wohin das Geld geht (§ 15 Abs. 1, § 16): Reinertrag, Gewinnsumme und Kosten müssen in angemessenem Verhältnis stehen; für Reinertrag und Gewinnsumme sollen jeweils mindestens 30 Prozent der Entgelte vorgesehen sein, und die Kosten sind gering zu halten. Der Reinertrag muss zeitnah für den in der Erlaubnis festgelegten Zweck verwendet werden; die Verwendung ist nachzuweisen (§ 17 Nr. 3). Die Vergütung eines beauftragten Dritten soll nicht umsatzabhängig berechnet werden (§ 15 Abs. 2). Quelle: §§ 12–17; § 10 Abs. 6 GlüStV 2021
Was gilt für eine Tombola oder kleine Vereinslotterie?
Für kleine Lotterien lässt der Staatsvertrag den Ländern ausdrücklich Spielraum . Nach § 18 können die Länder von den Regelungen des Staatsvertrages für Lotterien abweichen, bei denen alle drei Voraussetzungen erfüllt sind:die Summe der zu entrichtenden Entgelte übersteigt 40.000 Euro nicht , der Reinertrag wird ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke verwandt, Reinertrag und Gewinnsumme betragen jeweils mindestens 25 Prozent der Entgelte . Das ist der Rahmen, in dem Vereinstombolas und ähnliche Verlosungen praktikabel bleiben. Wichtig: § 18 schafft keine bundesweit einheitliche Freistellung — er erlaubt den Ländern , abweichende Regelungen zu treffen. Was konkret gilt, steht damit im Landesrecht beziehungsweise in den Ausführungsbestimmungen des jeweiligen Landes.Für eine konkrete Veranstaltung ist die zuständige Landesbehörde die richtige Adresse. Diese Auskunft ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Quelle: § 18 GlüStV 2021
Sind Lottovermittler im Internet legal?
Gewerbliche Spielvermittlung betreibt, wer — ohne Annahmestelle, Lotterieeinnehmer, Wettvermittlungsstelle oder Örtlichkeit eines Buchmachers zu sein — einzelne Spielverträge an einen Lotterieveranstalter vermittelt oder Spielinteressenten zu Spielgemeinschaften zusammenführt und deren Spielbeteiligung vermittelt, jeweils in Gewinnerzielungsabsicht (§ 3 Abs. 8).Das ist erlaubnisfähig — wie jedes Vermitteln öffentlicher Glücksspiele braucht es aber eine Erlaubnis (§ 4 Abs. 1). Zusätzlich gelten die besonderen Anforderungen des § 19 Abs. 1:Zwei-Drittel-Regel: der gewerbliche Spielvermittler hat mindestens zwei Drittel der von den Spielern vereinnahmten Beträge für die Teilnahme am Spiel an den Veranstalter weiterzuleiten . Das muss er durch eine zur unabhängigen Ausübung eines rechts- oder steuerberatenden Berufs befähigte Person gegenüber der Erlaubnisbehörde bestätigen lassen.Transparenzpflicht: er hat die Spieler vor Vertragsabschluss in Textform klar und verständlich auf den weiterzuleitenden Betrag hinzuweisen und ihnen unverzüglich nach Vermittlung des Spielauftrags den Veranstalter mitzuteilen .Offenlegung: die Vermittlung ist dem Veranstalter bei jeder Spielteilnahme offenzulegen. Ob ein konkreter Vermittler über die erforderliche Erlaubnis verfügt, prüfst du am zuverlässigsten über die Angaben der GGL. Achte außerdem darauf, ob dir der weiterzuleitende Anteil vor Vertragsschluss genannt wird — das ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Merkmal. Quelle: § 19; § 3 Abs. 8; § 4 Abs. 1 GlüStV 2021
Spielhallen, Spielbanken & Wettbüros
Welche Regeln gelten für Spielhallen?
Eine Spielhalle ist ein Unternehmen oder Unternehmensteil, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten nach § 33c bzw. § 33d der Gewerbeordnung dient (§ 3 Abs. 9).Beschränkungen (§ 25): Zwischen Spielhallen ist ein Mindestabstand einzuhalten; das Nähere regeln die Ausführungsbestimmungen der Länder (Abs. 1). Die Erteilung einer Erlaubnis für eine Spielhalle, die in einem baulichen Verbund mit weiteren Spielhallen steht — insbesondere in einem gemeinsamen Gebäude oder Gebäudekomplex —, ist ausgeschlossen (Abs. 2). Das ist das Verbot der Mehrfachkonzession. Die Länder können die Anzahl der in einer Gemeinde zu erteilenden Erlaubnisse begrenzen (Abs. 3). Ausgestaltung und Betrieb (§ 26): Von der äußeren Gestaltung darf keine Werbung für den Spielbetrieb ausgehen, und es darf nicht durch besonders auffällige Gestaltung ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden (Abs. 1). Die Länder setzen Sperrzeiten fest, die drei Stunden nicht unterschreiten dürfen (Abs. 2). Sperrsystem: Spielhallen gehören zu den Angeboten, an denen gesperrte Spieler nicht teilnehmen dürfen; der Abgleich mit der Sperrdatei erfolgt bei jedem Betreten (§ 8 Abs. 3 Satz 5). Für die Geräte selbst gelten Gewerbeordnung und Spielverordnung, nicht der Staatsvertrag (§ 2 Abs. 3). Quelle: § 25; § 26; § 2 Abs. 3; § 3 Abs. 9; § 8 Abs. 3 GlüStV 2021
Welche Regeln gelten für Spielbanken?
Der Staatsvertrag regelt Spielbanken bewusst schlank — das Nähere steht im Spielbankrecht der Länder .§ 20 enthält eine einzige Vorgabe: zur Erreichung der Ziele des § 1 ist die Anzahl der Spielbanken in den Ländern zu begrenzen . Eine bundesweite Zahl nennt der Vertrag nicht; wie viele es in einem Land gibt, ergibt sich aus dessen Spielbankrecht.Welche Vorschriften überhaupt gelten (§ 2 Abs. 2): für Spielbanken gelten nur die §§ 1 bis 3, § 4 Abs. 1 bis 4, §§ 5, 6, 7 bis 8d, 20 und 23 sowie der Zehnte Abschnitt. Das heißt: Ziele, Begriffe, Erlaubnispflicht, Werbung, Sozialkonzept, Aufklärung und das gesamte Sperrsystem gelten — der Katalog der Online-Vorschriften der §§ 6a bis 6j jedoch nicht.Sperrsystem: gesperrte Spieler dürfen Spielbanken nicht nutzen; der Abgleich mit der Sperrdatei erfolgt bei jedem Betreten (§ 8 Abs. 3 Satz 5).Verbindung zum Online-Bereich: die Zahl möglicher Konzessionen für Online-Casinospiele bemisst sich nach der Zahl der Spielbankkonzessionen, die nach dem Spielbankenrecht des Landes mit Stand 17. Januar 2020 vergeben werden konnten (§ 22c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2). Verboten ist außerdem die Übertragung von Automatenspielen aus einer Spielbank ins Internet und die Teilnahme daran (§ 22c Abs. 4). Quelle: § 20; § 2 Abs. 2; § 8 Abs. 3; § 22c Abs. 1 GlüStV 2021
Was ist eine Wettvermittlungsstelle und was gilt im Wettbüro?
Wettvermittlungsstellen sind in die Vertriebsorganisation von Sportwettveranstaltern eingegliederte Vertriebsstellen, die Wettverträge ausschließlich im Auftrag eines Wettveranstalters vermitteln (§ 3 Abs. 6).Regeln (§ 21a): Die Länder begrenzen die Zahl der Wettvermittlungsstellen; die Vermittlung dort bedarf einer Erlaubnis (Abs. 1). Der stationäre Vertrieb und die Vermittlung von Sportwetten außerhalb von Wettvermittlungsstellen sind verboten (Abs. 2).In einer Wettvermittlungsstelle dürfen ausschließlich Wetten eines Veranstalters vertrieben oder vermittelt werden (Abs. 3). Das Nähere regeln die Ausführungsbestimmungen der Länder (Abs. 5). Zum Einzahlungslimit (Abs. 4) — das wird oft missverstanden: hat der Veranstalter auch ein Online-Angebot und besteht dort für dich ein Spielkonto, sind die in der Wettvermittlungsstelle getätigten Wetten auf dem Spielkonto zu erfassen . Die dort getätigten Zahlungen zählen aber grundsätzlich nicht zum anbieterübergreifenden Einzahlungslimit — es sei denn , Einzahlungen oder Gewinne aus diesen Wetten werden auf dem Spielkonto gutgeschrieben und können als Einsatz für Glücksspiele im Internet verwendet werden. Dann zählen sie mit; der Anbieter muss das technisch sicherstellen.Weiter gilt: in einem Gebäude mit einer Spielhalle oder Spielbank dürfen keine Sportwetten vermittelt werden (§ 21 Abs. 2), und der Sperrabgleich erfolgt bei jedem Betreten (§ 8 Abs. 3 Satz 5). Quelle: § 21a; § 3 Abs. 6; § 21 Abs. 2; § 8 Abs. 3 GlüStV 2021
Gilt der Glücksspielstaatsvertrag für Geldspielgeräte in Kneipen?
Nur zu einem kleinen Teil. Für Gaststätten — Schank- und Speisewirtschaften sowie Beherbergungsbetriebe — und Wettannahmestellen der Buchmacher , soweit sie Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit bereithalten, gelten nach § 2 Abs. 4 nur :die §§ 1 bis 3 (Ziele, Anwendungsbereich, Begriffe), § 4 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 (Jugendschutz und Internetverbot), §§ 5, 6 (Werbung, Sozialkonzept), §§ 7 bis 8d (Aufklärung und das gesamte Sperrsystem) und § 23 sowie die Vorschriften des Zehnten Abschnitts. Die Geräte selbst regelt der Staatsvertrag nicht. Zulassung, Bauart, Einsatz- und Gewinngrenzen der Geldspielgeräte richten sich nach der Gewerbeordnung (§§ 33c ff.) und der Spielverordnung. Der Vertrag verweist darauf ausdrücklich — auch bei der Definition der Spielhalle (§ 3 Abs. 9).Für Spielhallen gilt ein etwas größerer Ausschnitt, zusätzlich der Siebte Abschnitt mit §§ 24 bis 26 (§ 2 Abs. 3). In beiden Fällen greift das Sperrsystem : die §§ 7 bis 8d sind anwendbar, und der Abgleich ist vor dem ersten Spiel während des Aufenthalts vorzunehmen (§ 8 Abs. 3 Satz 5). Quelle: § 2 Abs. 3–4; § 8 Abs. 3 GlüStV 2021
Werbung
Welche Grundregeln gelten für Glücksspiel-Werbung?
Inhaber einer Erlaubnis nach § 4 dürfen für ihre erlaubten Glücksspiele werben und Sponsoring betreiben (§ 5 Abs. 1 Satz 1). In der Erlaubnis sind Inhalts- und Nebenbestimmungen zur Ausgestaltung der Werbung festzulegen, insbesondere für Fernsehen und Internet einschließlich fernsehähnlicher Telemedien und Video-Sharing-Dienste, sowie zu Pflichthinweisen (Satz 3).Inhaltliche Grenzen (§ 5 Abs. 2): Art und Umfang dürfen den Zielen des § 1 nicht zuwiderlaufen , und die Werbung darf nicht übermäßig sein . Werbung darf sich nicht an Minderjährige oder vergleichbar gefährdete Zielgruppen richten ; soweit möglich sind Minderjährige als Empfänger auszunehmen. Irreführende Werbung ist verboten — insbesondere solche mit unzutreffenden Aussagen über die Gewinnchancen oder Art und Höhe der Gewinne .Ergebnisse von Glücksspielen dürfen nicht als durch den Spieler beeinflussbar dargestellt werden. Glücksspiele dürfen nicht als Lösung für finanzielle Probleme dargestellt werden. Werbung, die den Eindruck erweckt, ein redaktionell gestalteter Inhalt zu sein, ist unzulässig — getarnte Werbung also. Bei der Werbung für einzelne Glücksspiele dürfen besondere Merkmale des jeweiligen Spiels herausgehoben werden (Satz 3).Absolut verboten: Werbung und Sponsoring für unerlaubte Glücksspiele (§ 5 Abs. 7). Verstöße gegen diese Regeln sind Ordnungswidrigkeiten (§ 28a Abs. 1 Nr. 8, 15). Quelle: § 5 Abs. 1, 2, 7 GlüStV 2021
Warum läuft Casino-Werbung im TV erst nach 21 Uhr?
Weil der Vertrag ein Zeitfenster-Verbot enthält. Täglich zwischen 6 Uhr und 21 Uhr darf keine Werbung im Rundfunk und Internet für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele erfolgen (§ 5 Abs. 3 Satz 1).Drei Punkte, die dabei oft übersehen werden:Das Verbot gilt nicht nur im Fernsehen, sondern auch im Internet . Es betrifft nur diese drei Spielformen . Für Sportwetten und Lotterien gilt das Zeitfenster nicht — für Sportwetten gelten stattdessen die eigenen Beschränkungen rund um Live-Übertragungen und aktive Sportler. Das Sponsoring in Sportstätten nach § 5 Abs. 4 bleibt vom Zeitfenster unberührt (§ 5 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2). Hinzu kommt eine sprachliche Vorgabe: im Zusammenhang mit Veranstaltung, Eigenvertrieb oder Werbung für virtuelle Automatenspiele ist die Verwendung der Begriffe „Casino“ oder „Casinospiele“ unzulässig (§ 22a Abs. 11).Ein Verstoß gegen das Zeitfenster ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 28a Abs. 1 Nr. 9). Quelle: § 5 Abs. 3 Satz 1; § 22a Abs. 11 GlüStV 2021
Darf im Stadion oder mit Sportlern für Glücksspiel geworben werden?
Teilweise — der Vertrag zieht hier mehrere Grenzen.In Sportstätten (§ 5 Abs. 4): dort ist Werbung für Glücksspiele nur in Form der Dachmarkenwerbung auf Trikots und Banden sowie ähnlichen Werbemitteln erlaubt. Werbung für ein einzelnes konkretes Glücksspielprodukt ist damit ausgeschlossen; zulässig ist der Auftritt der Marke als solcher.Rund um Live-Übertragungen (§ 5 Abs. 3 Satz 2): unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung eines Sportereignisses ist auf dem übertragenden Kanal Werbung für Sportwetten auf dieses Sportereignis nicht zulässig. Mit Sportlern (§ 5 Abs. 3 Satz 3): Werbung für Sportwetten mit aktiven Sportlern und Funktionären ist unzulässig. Das Verbot knüpft an die aktive Rolle an, nicht an die Prominenz.Live-Zwischenstände (§ 5 Abs. 6 Satz 2): sie dürfen nicht mit der Werbung für Sportwetten auf dieses Ereignis verbunden werden. Ausgenommen ist die Anzeige von Live-Zwischenständen zu Wettangeboten auf der eigenen Internetseite eines Wettanbieters .Ergänzend verbietet § 21 Abs. 4 Satz 1 die Verknüpfung der Übertragung von Sportereignissen in Rundfunk und Telemedien mit der Veranstaltung oder Vermittlung von Sportwetten.Verstöße gegen die Absätze 3 Satz 2 und 4 sind Ordnungswidrigkeiten (§ 28a Abs. 1 Nr. 10, 11). Quelle: § 5 Abs. 3 Satz 2–3, Abs. 4, Abs. 6 Satz 2; § 21 Abs. 4 Satz 1 GlüStV 2021
Darf mir ein Anbieter Werbung per E-Mail oder Post schicken?
Nur unter engen Voraussetzungen. Für Glücksspiele, an denen gesperrte Spieler nicht teilnehmen dürfen, gilt (§ 5 Abs. 5):An einzelne Personen adressierte Werbung darf nur erfolgen, wenn eine vorherige Einwilligung des vorgesehenen Empfängers vorliegt — und zwar sowohl zum Empfang von Werbung als auch zur Abfrage der Sperrdatei durch den Werbenden (Satz 1). Persönlich adressierte Werbung an gesperrte Spieler ist unzulässig (Satz 2).Werbende sind verpflichtet, vor dem Versand — insbesondere per Post oder E-Mail — durch Abgleich mit der Sperrdatei sicherzustellen, dass der Empfänger kein gesperrter Spieler ist (Satz 3). Ergibt der Abgleich eine Sperre, gilt eine zuvor erteilte Einwilligung als widerrufen (Satz 4). Die Einwilligung reicht also nicht allein: der Sperrabgleich muss vor jedem Versand stattfinden, und eine eingetragene Sperre setzt die Einwilligung außer Kraft.Hinzu kommt: für Spieler, deren Sperre aufgehoben wurde, dürfen keine Boni oder Rabatte gewährt werden, und es darf nicht auf gesperrte Spieler eingewirkt werden, eine Entsperrung zu beantragen (§ 8 Abs. 4).Adressierte Werbung an gesperrte Spieler ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 28a Abs. 1 Nr. 12). Quelle: § 5 Abs. 5 GlüStV 2021
Darf mich ein Glücksspielanbieter anrufen?
Grundsätzlich nicht. Werbung über Telekommunikationsanlagen ist verboten (§ 5 Abs. 1 Satz 4). Der unaufgeforderte Werbeanruf — der Cold Call — ist damit unzulässig.Es gibt zwei ausdrücklich benannte Ausnahmen:Anrufe des Spielers oder Spielinteressenten beim Veranstalter oder Vermittler sind vom Verbot nicht umfasst. Solche Telefonate dürfen mit Einwilligung des Anrufenden auch Werbung für erlaubtes Glücksspiel zum Gegenstand haben (Satz 5). Entscheidend ist also, wer anruft.Die Telekommunikation innerhalb eines bestehenden Vertragsverhältnisses ist ebenfalls nicht vom Verbot erfasst (Satz 6). Ein Anruf, den du nicht veranlasst hast und der außerhalb eines bestehenden Vertragsverhältnisses erfolgt, ist damit nicht gedeckt — auch dann nicht, wenn der Anrufende auf eine irgendwann erteilte Einwilligung verweist.Werbung über Telekommunikationsanlagen entgegen § 5 Abs. 1 Satz 4 ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 28a Abs. 1 Nr. 7). Solche Anrufe kannst du der Aufsicht melden. Quelle: § 5 Abs. 1 Satz 4–6 GlüStV 2021
Wie dürfen Affiliates und Partnerseiten vergütet werden?
Der Vertrag regelt das ausdrücklich — und zwar restriktiv.§ 5 Abs. 6 Satz 1: für Werbung für Glücksspiele, an denen gesperrte Spieler nicht teilnehmen dürfen, im Internet, insbesondere in Form von Affiliate-Links, darf keine variable, insbesondere umsatz-, einzahlungs- oder einsatzabhängige, Vergütung vereinbart oder gezahlt werden .Das Verbot erfasst beides — Vereinbaren und Zahlen — und richtet sich damit an beide Seiten des Vertragsverhältnisses. Erfasst sind insbesondere Modelle, deren Vergütung an Umsatz, Einzahlungen oder Einsätze der vermittelten Spieler anknüpft; das ist der klassische Revenue Share.Der Anwendungsbereich ist an das Sperrsystem gekoppelt: das Verbot gilt für Glücksspiele, an denen gesperrte Spieler nicht teilnehmen dürfen. Für die nach § 8 Abs. 2 Satz 2 ausgenommenen Angebote — etwa Lotterien mit höchstens zwei Ziehungen pro Woche — greift es nicht.Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 28a Abs. 1 Nr. 13), die nach § 28a Abs. 2 mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden kann.Für dich als Leser ist vor allem der Hintergrund relevant: die Vergütung von Werbepartnern soll nicht davon abhängen, wie viel ein vermittelter Spieler verspielt. Quelle: § 5 Abs. 6 Satz 1; § 28a Abs. 1 Nr. 13 GlüStV 2021
Grundlagen
Wo kann ich mich über einen Anbieter beschweren?
In zwei Schritten.1. Beim Anbieter. Zu den Pflichtinformationen nach § 7 Abs. 1 gehören ausdrücklich Name und Kontaktdaten des Erlaubnisinhabers — Anschrift, E-Mail, Telefon — sowie die Angabe, wie du Beschwerden vorbringen kannst , und das Datum der ausgestellten Erlaubnis . Diese Angaben müssen leicht zugänglich sein. Der dort genannte Weg ist die erste Adresse, insbesondere bei Auszahlungs- oder Kontofragen; halte deine Korrespondenz fest.2. Bei der Aufsicht. Die Glücksspielaufsicht hat die Aufgabe, die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Staatsvertrag zu überwachen und darauf hinzuwirken, dass unerlaubtes Glücksspiel und die Werbung dafür unterbleiben (§ 9 Abs. 1 Satz 1). Zuständige Behörde für den bundesweiten Online-Bereich ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) . Sie kann Auskunft und Unterlagen verlangen, Anordnungen erlassen, unerlaubte Angebote untersagen sowie Zahlungs- und Netzsperren veranlassen.Zuständigkeiten, die davon abweichen: Sperrsystem OASIS — die Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes Hessen (§ 8 Abs. 1).Online-Casinospiele, Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen — die zuständige Behörde des jeweiligen Landes . Die Aufsicht wird ordnungsrechtlich tätig. Individuelle Ansprüche — etwa auf Auszahlung — setzt sie nicht für dich durch; dafür brauchst du zivilrechtliche Beratung. Quelle: § 7 Abs. 1; § 9 Abs. 1 GlüStV 2021