Ob ein Anbieter in Deutschland eine Erlaubnis hat, steht in einem Register der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Nachsehen musst du bisher selbst. Die Erweiterung übernimmt das. Sie prüft jede Seite, die du öffnest, gegen die amtliche GGL-Whitelist und sagt dir, was sie gefunden hat. Vor der Anmeldung, nicht nach der ersten Einzahlung.

Steht der Anbieter im Register, zeigt das Popup den Registerbefund: Betreiber, Erlaubnisse einzeln je Spielart, zuständige Aufsicht und den Registerstand, auf dem die Auskunft beruht. Geprüft wird die Erlaubnis des Veranstalters, nicht die einzelnen Spiele.
Sechs Dinge, nicht mehr. Alles davon steckt in der getesteten Fassung 1.5.1.
Die geöffnete Domain wird gegen die GGL-Whitelist geprüft. Steht der Anbieter dort, zeigt das Popup den Betreiber, die Erlaubnisse einzeln je Spielart und die zuständige Aufsichtsbehörde. Diese Antwort ist kein Urteil der Redaktion, sondern ein Registerabgleich.
Erkennt die Erweiterung ein Glücksspielangebot, das nicht im Register steht, warnt sie an der Stelle, an der es zählt: bevor du Daten eingibst. Dazu gibt es den Link zur Gemeinsamen Glücksspielbehörde und den Hinweis auf die kostenlose, anonyme Beratung bei problematischem Spielverhalten.
Geprüft wird nicht nur der Name. Die Erweiterung liest, was auf der Seite verbaut ist: eingebettete Spiele- und Wettplattformen, Spielstart- und Schnittstellenpfade, typische Zahlungswege, Echtgeld-Vokabular und Hinweise auf Offshore-Lizenzen.
Unerlaubte Angebote wechseln ihre Adressen ständig. Eine Liste bekannter Namen läuft dem immer hinterher. Weil die Erkennung am Aufbau der Seite hängt, greift sie auch bei einer Domain, die es gestern noch nicht gab.
Mitgeliefert ist eine vollständige Kopie des Registers, nicht eine Auswahl daraus. Alle 24 Stunden fragt die Erweiterung nach einer neueren Fassung, prüft deren Aufbau und verwirft sie, wenn sich zu viel auf einmal ändert. Schlägt der Abruf fehl, bleibt die mitgelieferte Kopie aktiv.
Die Analyse läuft lokal in deinem Browser. Es werden keine besuchten Adressen, kein Verlauf und keine personenbezogenen Daten übertragen. Geladen wird ausschließlich die Anbieterliste als Datensatz, kein ausführbarer Code.
Die Registerauskunft oben ist der eine Fall. Diese drei kommen dazu.

Keine Erlaubnis
Die Seite sieht nach einem Glücksspielangebot aus, steht aber nicht im Register. Der Hinweis nennt die Domain und führt zur Gemeinsamen Glücksspielbehörde, statt dir eine Alternative zu verkaufen.

Blockiert
Ist das Blockieren eingeschaltet, kommt die Seite nicht mehr durch. Statt des Angebots erscheint diese Hinweisseite. Sie liegt in der Erweiterung selbst, es wird also keine Adresse an einen Server gemeldet.

Kein Casino
Auf den meisten Seiten gibt es nichts zu melden. Das Popup sagt das ausdrücklich, damit ein stiller Zustand nicht mit einer Freigabe verwechselt wird. Im Bereich Spielerschutz sitzt der einzige Schalter der Erweiterung.
Wer eine Domain sperrt, bekommt am nächsten Tag die nächste. Deshalb prüft die Erweiterung zwei Dinge getrennt. Zuerst: Handelt es sich überhaupt um ein Glücksspielangebot mit Echtgeld? Diese Frage beantwortet sie am Aufbau der Seite, nicht am Namen. Danach: Steht der Betreiber im Register?
Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen einem Anbieter und einer Seite, die über Anbieter schreibt. Ein Betreiber hat eine echte Spielfunktion im Seitenquelltext: Anmeldung und Registrierung, startbare Spiele, ein Guthaben, Einzahlungswege. Ein Vergleichsportal oder ein Nachrichtenbeitrag hat das nicht, sondern redet darüber. Diese Trennung ist der Grund, warum ein Testbericht über ein Casino keine Warnung auslöst.
Die Aussage „steht im Register" ist eindeutig, denn sie kommt aus dem Registerauszug selbst. Die Aussage „das ist ein Glücksspielangebot ohne Erlaubnis" ist eine Einschätzung anhand von Merkmalen. Sie ist breit getestet: im Testlauf werden alle Registereinträge als erlaubt erkannt und 121 bekannte Graumarkt-Marken als unerlaubt. Geprüft wurde außerdem gegen 23 echte, gespeicherte Seiten, nicht nur gegen erfundene Beispiele. Jeder dabei gefundene Fehler ist behoben und mit einem Test abgesichert.
Trotzdem gilt: eine Einschätzung ist keine Garantie. Wenn du wissen willst, ob ein Anbieter eine deutsche Erlaubnis hat, ist die Whitelist der GGL die verbindliche Quelle. Die Erweiterung ersetzt keine Rechtsberatung.
Der GlüStV 2021 kennt bei virtuellen Automatenspielen zwei Erlaubnisebenen: die Erlaubnis des Veranstalters (§ 4 Abs. 1) und eine gesonderte Erlaubnis für jedes einzelne Spiel (§ 22a Abs. 1 Satz 2). Die amtliche Liste nach § 9 Abs. 8 führt nur die Veranstalter und Vermittler auf, also die erste Ebene. Für die erteilten Einzelspiel-Erlaubnisse gibt es keine entsprechende öffentliche Liste. Diese Ebene ist von außen nicht prüfbar, auch nicht von uns und nicht von der Erweiterung.
Manche Einträge im Register nennen nicht nur eine Domain, sondern einen Pfad darunter. Dann gilt die Erlaubnis auch nur dort. Die Erweiterung hält sich daran: unterhalb des eingetragenen Pfades zeigt sie die Registerdaten, außerhalb weist sie auf den fehlenden Eintrag hin. Domainweit gesperrt wird ein solcher Anbieter nie.
Ein Warnhinweis hilft wenig, wenn er im falschen Moment kommt. Deshalb hat die Erweiterung einen Schalter: „Anbieter ohne GGL Lizenz blockieren". Er ist von Anfang an eingeschaltet. Ist er aktiv, wird ein erkanntes Angebot ohne Erlaubnis nicht geladen, sondern durch die Hinweisseite ersetzt. Schaltest du ihn aus, bleibt die Warnung als Hinweis, den du wegklicken kannst.
Das ist die ganze Bedienung. Es gibt keine Punkte zu sammeln, keine Bestenlisten, keine Empfehlungen im Popup. Wer Hilfe braucht, findet auf casino.de den Weg dorthin: Hilfe bei Spielsucht, mit dem Selbsttest und den Nummern der Beratungsstellen.
Sobald die Erweiterung im Store freigegeben ist, sind es fünf Handgriffe. Die Anleitung steht schon hier, damit du weißt, worauf du dich einlässt.
Im Store auf „Hinzufügen" klicken und die Berechtigungen bestätigen. Der Browser fragt dabei nach dem Zugriff auf alle Websites. Warum das nötig ist, steht weiter unten unter Daten und Berechtigungen.
Im Browser oben rechts auf das Puzzleteil klicken und den GGL-Lizenzcheck anpinnen. Dann siehst du das Ergebnis, ohne suchen zu müssen.
Auf einer Anbieterseite das Symbol anklicken. Rot heißt: sieht nach einem Glücksspielangebot aus, steht aber nicht im Register. „Keine Warnung für diese Seite" heißt: kein unerlaubtes Angebot erkannt — steht der Anbieter im Register, stehen darunter die Registerdaten.
Im Popup den Bereich Spielerschutz aufklappen. Der Schalter „Anbieter ohne GGL Lizenz blockieren" ist voreingestellt an. Lass ihn an, wenn du gesperrt haben willst statt gewarnt.
Rechtsklick auf das Symbol, dann „Aus Chrome entfernen". Damit sind auch die lokal gespeicherten Einstellungen weg. Es bleibt kein Konto zurück, das du kündigen müsstest.
Eine Erweiterung, die nur auf einer Liste bekannter Casino-Domains lauscht, schützt genau so lange, bis die nächste Adresse online geht. Damit die Prüfung überhaupt greifen kann, muss die Erweiterung jede Seite ansehen dürfen. Angesehen wird dabei lokal, auf deinem Gerät. Übertragen wird nichts.
| Name | GGL-Lizenzcheck: Schutz vor Anbietern ohne Erlaubnis |
| Fassung | 1.5.1, gebaut und getestet, im Store noch nicht freigegeben |
| Technik | Chrome-Erweiterung nach Manifest V3 |
| Browser | Chrome zuerst, dann Edge, Firefox später |
| Datenquelle | Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder |
| Registerkopie | vollständig, alle Erlaubnisarten. Wie viele Online-Spielotheken gerade gelistet sind, zeigt der Lizenz-Check auf der Startseite |
| Aktualisierung | alle 24 Stunden, mit Prüfung des Aufbaus und Rückfall auf den mitgelieferten Auszug |
| Übertragene Daten | keine Adressen, kein Verlauf, keine personenbezogenen Daten |
| Preis | kostenlos, kein Konto nötig |
| Anbieter | casino.de, siehe Datenschutzerklärung |
| Redaktion | Christian Ott |
| Stand | 11.09.2026 |
Die Erweiterung nimmt dir diesen Schritt ab. Sobald sie im Store steht, findest du den Link hier.
Freigabe steht aus
Bis dahin prüfst du jede Domain im Lizenz-Check auf der Startseite oder direkt im Register der GGL.