Kategorie: Analyse

Casino-Verluste zurückholen: Karlsruhe entscheidet am 28. Januar

Casino-Verluste zurückholen: Der Bundesgerichtshof verkündet am 28. Januar 2027 in zwei Verfahren. Warum das Datum Juli 2021 dabei nicht die Grenze ist.

Hände prüfen Kontoauszüge neben einem Kalenderblatt für den 28. Januar und einem Smartphone mit Online-Casino.
Christian Ott
Geschrieben am 21.09.2026 Aktualisiert am 24.09.2026 13 Min. Lesezeit
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Faktencheck

Quellenstand: 21.09.2026. Die Angaben zu Sachverhalt, Instanzen und Terminen stammen aus den Terminhinweisen des Bundesgerichtshofs zu I ZR 216/25 und I ZR 78/25 sowie aus der Pressemitteilung Nr. 086/2026. Der Verlauf der mündlichen Verhandlung vom 17. September 2026 stammt aus den Berichten der Legal Tribune Online und von beck-aktuell. Der Autor der Legal Tribune Online war im Sitzungssaal. Der Bundesgerichtshof nennt in seinen Terminhinweisen keinen Anbieternamen, beide Fachdienste nennen ihn übereinstimmend. Die Registerangaben beruhen auf einem eigenen Abruf der amtlichen GGL-Whitelist mit Registerstand 7. September 2026. Beide Revisionen sind offen, ein Urteil gibt es nicht. Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung und keine Rechtsberatung.

Seit Juli 2021 können Anbieter in Deutschland eine Erlaubnis für Online-Casinospiele, virtuelle Automatenspiele und Online-Poker bekommen. Davor war das Veranstalten öffentlicher Glücksspiele im Internet nach § 4 Absatz 4 des Glücksspielstaatsvertrags 2012 verboten, ausgenommen Schleswig-Holstein, das seinen Markt früher geöffnet hatte. Gespielt wurde trotzdem, nach dem Bericht der Legal Tribune Online überwiegend bei Anbietern aus Malta und Zypern. Diese Jahre kommen jetzt zurück, nicht als Straf- oder Verwaltungsverfahren, sondern als Zivilklage auf Rückzahlung.

Dr. Andreas Ditsche und Christoph Labrenz ordnen ein, worum es bei der Rückforderung von Casino-Einsätzen geht und worauf es dabei ankommt.

Worum es am 17. September in Karlsruhe ging

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ist für Ansprüche von Spielern gegen Anbieter unerlaubter Glücksspiele zuständig. Er hat am 17. September 2026 zwei dieser Verfahren verhandelt. Nach dem Bericht der Legal Tribune Online zeigte sich der Senat den Klägern gegenüber aufgeschlossen.

Ein Schwerpunkt der Verhandlung war die Frage, ob deutsche Gerichte überhaupt zuständig sind. Der Vorsitzende Richter Thomas Koch ließ in seiner vorläufigen Einschätzung erkennen, dass der Senat das bejahen will, weil es sich um einen Verbraucherschutzfall handelt. Damit kann am Wohnort des Klägers geklagt werden statt in Malta.

10.092 €
eingeklagte Verluste im Leitfall
rund 300
Spielerklagen allein beim BGH
28.01.2027
Verkündung in Karlsruhe

Der Leitfall: 10.092 Euro und ein nichtiger Vertrag

Das Verfahren I ZR 216/25 hat der Senat nach § 552b der Zivilprozessordnung zum Leitentscheidungsverfahren bestimmt. Das ist der entscheidende Punkt für alle anderen: Der Bundesgerichtshof kann hier auch dann entscheiden, wenn sich die Parteien noch vergleichen sollten.

Der Sachverhalt ist überschaubar. Eine Anbieterin mit Sitz in Malta betrieb eine deutschsprachige Website. Sie hatte eine maltesische Lizenz, aber keine deutsche Erlaubnis. Ein Spieler nahm vom 25. Dezember 2020 bis zum 3. September 2022 an ihren Online-Casinospielen teil und verlor 10.092 Euro. Er sagt, er habe nicht gewusst, dass Online-Glücksspiele verboten waren. Für die Klage hat er einen Prozessfinanzierer eingeschaltet und die Forderung an diesen abgetreten.

Das Landgericht Heilbronn gab ihm recht, das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte das am 29. September 2025. Die Begründung folgt einer klaren Kette:

Gegen dieses Urteil läuft die Revision der Anbieterin. Sie will die Klage abgewiesen sehen. Der Bundesgerichtshof nennt in seinen Terminhinweisen keinen Namen. Die Legal Tribune Online und beck-aktuell berichten übereinstimmend, dass die Beklagte Tipico Games ist.

Das Unternehmen hält dagegen. Nach dem Bericht von beck-aktuell argumentiert es, für ein Totalverbot habe damals die europarechtliche Grundlage gefehlt. Außerdem beruft es sich auf Vertrauensschutz, weil es sich bis zur Erteilung der deutschen Erlaubnis an die behördlichen Vorgaben gehalten habe. Sein Anwalt bat den Senat, vor dem Urteil zwei weitere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten.

Für die Einordnung wichtig: Das Verfahren betrifft einen abgeschlossenen Zeitraum, der am 3. September 2022 endet. Die Tipico Games Limited steht in der amtlichen Whitelist der GGL, Registerstand 7. September 2026, mit einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele und einem erstmaligen Erlaubnisdatum vom 6. Oktober 2022. Über das heutige Angebot sagt das Verfahren also nichts aus.

Juli 2021 ist nicht die Grenze, die viele vermuten

In der öffentlichen Darstellung klingt es oft so, als ginge es nur um die Jahre bis Juni 2021. Der Leitfall zeigt, dass das zu kurz greift. Die Einsätze reichen bis zum 3. September 2022, also weit in die Zeit nach der Reform hinein.

Der Grund liegt in der Konstruktion des neuen Rechts. Seit dem 1. Juli 2021 gilt kein Totalverbot mehr, sondern ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Wer keine deutsche Erlaubnis hat, veranstaltet also weiterhin unerlaubt. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat deshalb beide Zeiträume gleich behandelt.

Für dich heißt das: Das Datum allein sagt wenig. Die Frage ist, ob genau dieser Anbieter zu genau dieser Zeit eine deutsche Erlaubnis hatte. Ob ein Angebot heute erlaubt ist, steht in der Whitelist der GGL. Wie du sie richtig liest, haben wir in unserem Beitrag zu den weiter erreichbaren illegalen Angeboten beschrieben.

Der zweite Fall: Von wo aus hast du gespielt?

Das Verfahren I ZR 78/25 wird am selben Tag verkündet, dreht sich aber um etwas anderes. Hier geht es um 32.383,02 Euro, verloren zwischen Januar 2014 und Anfang 2021 bei einer Anbieterin aus Malta ohne deutsche Lizenz. Der Kläger wohnte in dieser Zeit an verschiedenen Orten in Bayern.

Das Landgericht München II gab der Klage statt. Es war nach Anhörung des Klägers überzeugt, dass er nur von seinem jeweiligen Wohnort aus gespielt hatte. Das Oberlandesgericht München sah das anders und wies die Klage ab. Der Kläger müsse beweisen, dass das Angebot an jedem einzelnen Spielort verboten war. Die Beklagte durfte den Spielort mit Nichtwissen bestreiten und trug Indizien dafür vor, dass ein Teil der Spiele aus Schleswig-Holstein oder aus dem Ausland erfolgte, wo diese Form des Online-Glücksspiels erlaubt war. Für eine Schätzung nach § 287 der Zivilprozessordnung fehle jede Tatsachengrundlage.

Damit steht eine sehr praktische Frage im Raum: Was gilt für Einsätze, die nicht vom Wohnort aus getätigt wurden, etwa im Urlaub oder aus Schleswig-Holstein? Genau darüber entscheidet der Senat. Der Fall zeigt außerdem, wie weit erste und zweite Instanz auseinanderliegen können, ohne dass sich am Sachverhalt etwas ändert.

Warum der Weg über Luxemburg führte

Der Bundesgerichtshof hatte die Revision im Leitfall am 17. Februar 2026 ausgesetzt. Er wollte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs abwarten, das auf eine Vorlage des Civil Court Malta zurückging.

Am 16. April 2026 kam die Antwort in der Rechtssache C-440/23. Das Glücksspielrecht ist in der EU nicht harmonisiert, also dürfen die Mitgliedstaaten selbst festlegen, welches Schutzniveau sie anstreben. Ein Mitgliedstaat durfte deshalb Online-Casinospiele und virtuelle Automatenspiele verbieten und zugleich andere Formen zulassen, auch das Spiel in physischen Spielstätten. Ein Verbot aller Online-Glücksspiele war es nicht: Sport- und Pferdewetten sowie bestimmte Lotterien blieben online zulässig. Und das Unionsrecht steht weder der Nichtigkeit solcher Verträge noch einer Klage auf Erstattung entgegen.

Damit war der Weg frei. Am 19. Mai 2026 bestimmte der Senat das Leitentscheidungsverfahren und setzte die Verhandlung auf den 17. September 2026 an.

Wie wir das einordnen

Einordnung der RedaktionWischen oder blättern
Anbieterprüfung

„Die entscheidende Frage ist nicht, ob du vor oder nach Juli 2021 gespielt hast. Sie lautet, ob genau dieser Anbieter zu genau dieser Zeit eine deutsche Erlaubnis hatte. Das steht im Register, nicht in der Fußzeile der Website.”

„Erschwerend kommt dazu, dass Marken die Betreibergesellschaft wechseln. Der Name auf der Seite von damals sagt dir nicht, wer dein Vertragspartner war. Das steht in deinen Kontoauszügen.”

Christoph LabrenzGlücksspielexperte bei casino.de

Regulierung und Ethik

„Eine Rückzahlung korrigiert einen Vertrag. Sie korrigiert kein Spielverhalten. Das sind zwei verschiedene Dinge und sie werden gerade munter vermischt.”

„Wer heute bei einem nicht erlaubten Anbieter spielt, sammelt keine Ansprüche. Er sammelt Verluste, ohne Einzahlungslimit und ohne Sperrsystem im Rücken.”

Dr. Andreas DitscheCEO iGaming.com, Professor für Management

Verluste zurückholen: was jetzt sinnvoll ist und was nicht

Der nüchterne Befund lautet: Wer jetzt klagt, wartet erst einmal. Der Senat hat angekündigt, die zahlreichen weiteren bei ihm anhängigen Verfahren bis zur Erledigung des Leitentscheidungsverfahrens erneut auszusetzen. Der Vorsitzende Richter Thomas Koch sprach zu Beginn der Verhandlung von Tausenden ähnlichen Verfahren an deutschen Gerichten und von rund 300 Spielerklagen beim Bundesgerichtshof selbst. Nach dem Bericht der Legal Tribune Online geht es bundesweit wohl um Summen im Milliardenbereich.

Sinnvoll ist deshalb vor allem eines: Unterlagen sichern, solange es sie noch gibt.

  1. Zahlungswege dokumentieren. Kontoauszüge und Zahlungsdienst-Abrechnungen zeigen, an welche Gesellschaft dein Geld tatsächlich geflossen ist. Im Online-Banking reicht der Zugriff auf alte Umsätze oft nur begrenzt zurück.
  2. Spielhistorie anfordern. Anbieter müssen dir nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung Auskunft über deine gespeicherten Daten geben. Das ist der Weg zu Einsätzen und Verlusten je Zeitraum.
  3. Den Anbieter festhalten, nicht nur die Marke. Entscheidend ist die Betreibergesellschaft aus Impressum oder Zahlungsbeleg.
  4. An den zweiten Fall denken. Wenn du aus dem Ausland oder aus Schleswig-Holstein gespielt hast, ist das ein eigenes Thema und genau der Gegenstand von I ZR 78/25.

Was dieser Beitrag nicht leistet: Er sagt dir nicht, ob dein Fall Aussicht auf Erfolg hat. Das ist eine Frage an eine Anwältin oder einen Anwalt und hängt an Anbieter, Zeitraum und Beweislage.

Vorsicht bei Erfolgsversprechen

Rund um das Thema ist ein eigener Markt entstanden. Kanzleien und Prozessfinanzierer werben um Mandate, oft mit sehr zuversichtlichen Formulierungen. Drei Punkte gehören dagegengehalten.

Erstens ist noch nichts entschieden. Beide Urteile der Vorinstanzen stehen unter Revision. Der Bundesgerichtshof verkündet erst am 28. Januar 2027. Wer heute Erfolg zusagt, sagt etwas zu, das kein Gericht bisher bestätigt hat.

Zweitens zeigt I ZR 78/25, dass ein gewonnener erster Prozess nichts garantiert. Dort war die Klage erstinstanzlich erfolgreich und wurde in der Berufung an der Beweisfrage abgewiesen.

Drittens kostet Prozessfinanzierung einen Anteil am Erlös. Im Leitfall hat der Kläger die Forderung an seinen Finanzierer abgetreten, das geht aus dem Terminhinweis des Bundesgerichtshofs hervor. Die Anbieterseite hat daraus in der Verhandlung ein Argument gebaut und bestritten, dass ein Prozessfinanzierer schutzbedürftig sei. Wie hoch der Anteil im Einzelfall ausfällt, steht im jeweiligen Vertrag. Lies ihn, bevor du unterschreibst.

Häufige Fragen

Wann entscheidet der Bundesgerichtshof?

Am 28. Januar 2027 um 8:45 Uhr, in beiden Verfahren, I ZR 216/25 und I ZR 78/25. Für beide Termine ist Kameraöffentlichkeit vorgesehen.

Bekomme ich beim Online-Casino mein Geld zurück?

Das ist genau die Frage, die in Karlsruhe offen ist. Die Vorinstanz im Leitverfahren hat sie bejaht, die Revision der Anbieterin läuft. Eine belastbare Antwort gibt es frühestens am 28. Januar 2027.

Betrifft das nur die Zeit vor Juli 2021?

Nein. Im Leitverfahren reichen die Einsätze bis zum 3. September 2022. Seit dem 1. Juli 2021 gilt ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, also bleibt unerlaubt, wer keine deutsche Erlaubnis hat.

Gilt das auch für Sportwetten?

Nein. Beide Verfahren betreffen Online-Casinospiele. Für Sportwetten läuft beim Europäischen Gerichtshof das Verfahren C-530/24, das noch offen ist.

Was ist, wenn ich im Urlaub gespielt habe?

Das ist die offene Frage in I ZR 78/25. Das Oberlandesgericht München hat die Klage abgewiesen, weil nicht bewiesen war, dass der Kläger ausschließlich von seinem Wohnort aus gespielt hat. Dasselbe Problem stellt sich für Einsätze aus Schleswig-Holstein, das eigene Erlaubnisse vergeben hat.

Sind alte Ansprüche nicht längst verjährt?

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat für die Zeit vor 2021 auf § 852 BGB in Verbindung mit § 823 Absatz 2 BGB abgestellt und damit eine längere Frist angenommen. Diese Begründung steht auf dem Prüfstand des Bundesgerichtshofs.

Und wenn der BGH für die Spieler entscheidet?

Auch dann fließt kein Geld automatisch. Ein Anspruch muss gegen die konkrete Gesellschaft durchgesetzt werden. Diese Gesellschaft sitzt in der Regel im Ausland. Ob dort etwas zu holen ist, ist eine Frage der Vollstreckung, nicht der Rechtslage.

Meine Einordnung

Zwei Dinge fallen mir an dieser Debatte auf. Das eine ist die Verkürzung auf das Datum Juli 2021, die sich hartnäckig hält und schlicht nicht stimmt. Das andere ist der Ton: Aus einer offenen Rechtsfrage wird in der Werbung eine sichere Sache. Sie ist es nicht. Sie wird es frühestens am 28. Januar.

Was heute schon gilt: Wer prüft, bevor er einzahlt, braucht diese Diskussion gar nicht erst zu führen. Zwei Minuten im Register sind billiger als drei Jahre Prozess.

Offenlegung

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Quellen und Referenzen

Über den Autor
Christian Ott
Christian Ott
Redaktionsleitung
Christian Ott verantwortet bei casino.de die Redaktionsleitung und wirkt an der Entwicklung mit. In der Produktentwicklung bei iGaming.com arbeitet er seit über fünf Jahren direkt am Produkt und kennt Anbieter, Markt und Regulatorisches aus dem Tagesgeschäft. So hat er den iGaming-Markt täglich im Blick, sein Wissen ist hier längst unverzichtbar und immer aktuell. Angefangen hat seine Laufbahn 2014 als SEO-Freelancer und Webmaster.