
Spielhallen und Casinos sind dazu angewiesen einen Spielsüchtigen Hausverbot zu erteilen. Daran ist dann auch nichts mehr zu rütteln. Sollte das Casino dieses Verbot wieder aufheben, muss es zunächst den Spieler gründlich prüfen und für nicht mehr spielsüchtig anerkennen. Ansonsten muss es für die Spielschulden aufkommen, entschied der Bundesgerichtshof in seinem Urteil.
Anlass zur Erstellung dieses Leitsatzurteils gab ein Fall der sich genauso zugetragen hat. Ein Zocker wurde von der Spielhalle des Platzes verwiesen und durfte fortan nicht mehr dort spielen. Nach einiger Zeit erwies er sich aber als so hartnäckig, dass er wieder in die Spielhalle durfte. Jedoch prüfte die Geschäftsleitung die Person nicht gründlich genug. Er war nach wie vor spielsüchtig und verzockte abermals sein Geld. Doch dieses Mal muss die Spielhalle für die 250.000 Euro Schulden aufkommen.
Das Geld wird von der Spielbank Stuttgart an die Ehefrau des Spielsüchtigen überwiesen. Sie kann es sicher vor ihm verwahren. Das Kuriose an der Sache: Der Mann hatte selbst um die Sperre gebeten. So geschehen im Jahr 2004, worauf es ein bundesweites Verbot für den Spieler gab. Doch zwei Jahre darauf hielt es der Mann nicht mehr aus und wollte sein Glück wieder wagen. Mit der Behauptung, dass er seine finanzielle Lage wieder in den Griff bekommen hätte meldete er sich zu Wort und durfte wieder spielen. Laut Schufa war dies auch soweit richtig, doch von seiner Spielsucht war der Mann dennoch nicht kuriert.
Nun muss die Spielbank Stuttgart die Summe von 247.000 Euro zurückzahlen. Diesen Betrag soll nun die Ehefrau verwalten. Im Abschluss des Verfahrens wurde dann vom Bundesgerichtshof der neue Leitsatz entwickelt, falls es nochmals zu einem solchen Fall kommen sollte.
Geschrieben von: MG




