Casino Schaffhausen muss hohe Strafe zahlen

Dienstag, 7. Juni 2011 - Casino.de

Das Bundesgericht hat entschieden, dass im Casino Schaffhausen eine Bankangestellte nicht rechtzeitig für spielsüchtig erklärt und gesperrt wurde. Aus dieser Fahrlässigkeit ergibt sich eine Geldstrafe in Höhe von 400.000 Franken. Das Casino legte Beschwerde ein, aber erfolglos.

Die Geldstrafe wurde von der ESBK verhängt und nach Einwänden der Casinobetreiber vom Bundesverwaltungsgericht für gerechtfertigt erklärt. Die Spielsucht der Bankangestellten erklärt sich dabei wie folgt. Sie verdient jeden Monat 5.500 Franken und hatte vor ihrer Spielsucht ein Vermögen von 130.000 Franken angespart. Über mehrere Monate hinweg gab sie jeweils 100.000 Franken im Casino aus. Das wirft natürlich die Frage auf, wo sie so viel Geld immer wieder auftreiben konnte. Das Casino hatte 2007 bereits eine Bonitätsprüfung durchgeführt, wobei keine Gelder von Dritten angegeben wurden. Diesen Nachweis erklärte das Gericht für nicht aussagekräftig.

Die fehlende Finanzanalyse hat Schuld daran, dass die Frau fast 3 Millionen Franken veruntreut hat. Das Verfahren wurde bereits 2009 eingeleitet, konnte aber jetzt erst zum Abschluss gebracht werden. Das Geld stammt, wie sollte es anders sein, vom Arbeitgeber der Frau. Als Bankangestellte hatte sie leichten Zugriff auf solche immensen Summen. Dafür wurde sie festgenommen und plädierte auf Spielsucht. Die ESBK fand durch die Medienberichte Interesse an diesem Vorfall und ging diesem genauer nach.

Seit dem herrschte ein reger Schriftverkehr zwischen dem Casino Schaffhausen und der ESBK. Die spielsüchtige Frau wurde vom Casino gesperrt. Allerdings erst nachdem ein Untersuchungsrichter das Unternehmen zur Sichtung der Unterlagen der Betroffenen aufgefordert hatte. Viel zu spät fand die ESBK und das Gericht stimmte zu. Eigentlich verlangte die Behörde eine Geldstrafe von 680.000 Franken. Das Gericht wies die Beschwerde des Casinos zurück und senkte die Sanktion auf 400.000 Franken herunter.

Geschrieben von: MG

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